Aktuelles aus der Gemeinderatsarbeit
2006
Öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 16.01.2006
Ortsbürgermeister
Schubach eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und
stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des
Gemeinderates fest. Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom
12.12.2005 wird von Ratsmitglied Peter Willig dahingehend beanstandet, dass die
Formulierung seiner Anfrage unter Punkt 4 h) wie folgt
gefasst werden soll:
„ Anfrage Peter Willig über Holzzufuhr von Matthias Witzenrath
Ratsmitglied Peter Willig bemängelt die Holzzufuhr mit schweren Lkw über den
geteerten Wirtschaftsweg zu dem Holzverarbeitungsplatz von Matthias Witzenrath.
Der Weg ist für solche Lasten nicht geeignet und weist bereits Schäden auf.
Ortsbürgermeister Schubach wird gebeten, mit Matthias Witzenrath eine Regelung
zur Holzlagerung an einem anderen Platz zu treffen, damit der Wirtschaftsweg
nicht mehr mit schweren Lkw befahren werden muß“.
Der Gemeinderat stimmt dieser Änderung der Niederschrift einstimmig zu.
Ansonsten wird die Niederschrift nicht beanstandet und gilt somit als genehmigt.
Zuschussantrag
der Freiwilligen Feuerwehr Argenthal
Die
FFw Argenthal hat im Jahre 1999 auf eigene Kosten ein gebrauchtes
Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) gekauft. Es handelt sich um einen VW mit 8
Sitzplätzen, welcher 1983 erstmals zugelassen wurde. Mit diesem Fahrzeug werden
die eigenen Aktiven zu Einsätzen befördert. Weiterhin dient das Fahrzeug der
Beförderung der Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Argenthal/Riesweiler.
In letzter Zeit traten verstärkt technische Mängel an dem Fahrzeug auf.
Aufgrund des hohen Alters des Fahrzeugs ist eine Instandsetzung wirtschaftlich
nicht mehr möglich. Die FFw Argenthal hat deshalb vor kurzem ein gebrauchtes
MTF gekauft, das sie in eigener Regie für ihre Belange herrichtet.
Die Verbandsgemeinde gewährt für die Anschaffung einen Zuschuss von 3.000 €
, die Ortsgemeinde Argenthal hat einen Zuschuss von 4.000 € bewilligt.
Mit Schreiben vom 15.10.2005 hat die Freiwillige Feuerwehr Argenthal einen
Antrag auf Zuschuss durch die Ortsgemeinde Schnorbach gestellt. Begründet wird
der Antrag damit, dass die FFw. Argenthal auch für die brandtechnische
Betreuung der Ortsgemeinde Schnorbach zuständig ist. Für die Aktiven der FFw
Argenthal ist es zudem eine Selbstverständlichkeit, den jährlichen
Martinsumzug, die Fronleichnamsprozession usw. abzusichern und der Gemeinde
Schnorbach auch in anderen Fällen uneigennützig behilflich zu sein.
Nach
eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat der Freiwilligen Feuerwehr
Argenthal für die Anschaffung eines MTF einen Zuschuss von 600,00 € zu gewähren.
Die
Verwaltung wird gebeten, die FFw. Argenthal über den Beschluss des
Gemeinderates Schnorbach in Kenntnis zu setzen und den Zuschussbetrag
anzuweisen.
Haushaltsplan
und Haushaltssatzung 2006 sowie Investitionsprogramm 2005
– 2009
Bevor
Ortsbürgermeister Schubach Herrn Römer das Wort zur Erläuterung des
Haushaltsplanes und des Investitionsprogramms erteilt, trägt er dem Gemeinderat
zunächst die wichtigsten Maßnahmen vor, die im vergangenen Jahr in der
Gemeinde durchgeführt wurden. Dabei geht er insbesondere auf die Entwicklung
der Bautätigkeit in der Gemeinde, die Einwohnerentwicklung und den Gebäudebestand
ein.
Anschließend erteilt er Herrn Markus Römer das Wort zur Erläuterung des im
Entwurf vorliegenden Haushaltsplanes 2006, der Haushaltssatzung 2006 und des
Investitionsprogrammes 2005 – 2009.
Herr Römer trägt dem Gemeinderat den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan
2006, das Investitionsprogramm für die Jahre 2005 – 2009 und die
Haushaltssatzung 2006 vor und erläutert diese entsprechend.
Daran anschließend wird der Haushaltsplan 2006, das
Investitionsprogramm 2005 – 2009 sowie die Haushaltssatzung 2006 in der
vorliegenden Form vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Die
Haushaltssatzung für 2006 sieht folgende Festsetzungen vor:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
179.000,00 €
in der Ausgabe auf
179.000,00 €
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
266.100,00 €
in der Ausgabe auf
266.100,00 €
festgesetzt.
§
2 Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
§
3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
265 v.H.
b) für
Grundstücke (Grundsteuer B)
290 v.H.
2. Gewerbesteuer
352 v.H.
Die
Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten
werden:
für den ersten Hund
30,00 €
für den zweiten Hund
60,00 €
für jeden weiteren Hund
90,00 €
Mitteilungen
und Anfragen
a)
DSL-Anbindung über Funk
Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über die Möglichkeiten
einer DSL-Anbindung über Funk. Bei einer Informationsveranstaltung bei der
Kreisverwaltung am 21.12.2005 waren die Orte angesprochen, die über die Telekom
keinen DSL-Anschluss bekommen können. Für einen DSL-Anschluss über Funk ist
eine Mindestanzahl von Teilnehmern (ca. 20) notwendig. Die Interessenten
sollten sich bei Ortsbürgermeister Schubach melden. Diesbezüglich hat Ortsbürgermeister
Schubach auch einen Artikel in den Soonwaldnachrichten veröffentlicht.
b)
Informationen durch Bürgermeister Lauer über Maßnahmen in der
Verbandsgemeinde
Vor Abschluß der Sitzung erteilt Ortsbürgermeister Schubach Herrn Bürgermeister
Lauer das Wort für wichtige Informationen aus dem Bereich der
Verbandsgemeinde.
Bei seinem Bericht geht Herr Lauer u.a. auf den geplanten Bau der Großsporthalle
in Rheinböllen, die notwendige Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage durch höhere
Energiekosten und die Auswirkungen von Hartz IV, sowie über die vorgesehenen Änderungen
bei einer Forstrevierneugliederung im Forstamt Simmern ein. Nach Beendigung der
Ausführungen bedankt sich Ortsbürgermeister Schubach und der Gemeinderat für
die gute Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde.
Öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2006
Beratung und Beschlussfassung über
die Vergabe von Planungsleistungen für den Bau der Erschließungsstraßen
(Verkehrsanlagen) für das Baugebiet „Am Faller“
Da
im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung für das Baugebiet „Am Faller“ auch
gleichzeitig die erforderlichen Strassenanböschungen auf den Grundstücken
ermittelt werden müssen, ist seitens des Planungsbüros Stadt-Land-plus eine
gesonderte Honorarbenennung im Rahmen der Erschließungsplanung für die
Ermittlung der Böschungen erfolgt.
Dem Gemeinderat liegt eine Leistungs- und Honorarbenennung des Ing.-Büros
Stadt-Land-plus, Boppard, vom 03.04.2006 für die Planung der Erschließungsstraße
im Baugebiet „Am Faller“ vor. Diese Honorarbenennung beinhaltet lediglich das
Honorar für die Erschließungsplanung gem. HOAI für die Leistungsphasen 1 – 3
(Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung) sowie das Honorar für die
Entwurfsvermessung für die Leistungsphasen 1 – 6 (Grundlagenermittlung –
Geländeschnitte) zzgl. Nebenkosten.
In der Honorarbenennung sind für Verkehrsanlagen die Leistungsphasen 1 – 3 für
die Ermittlung der Böschungen mit zusammen 8 % und die spätere Entwurfsplanung
mit zusammen 31 % des Grundhonorars angesetzt. Bei der Entwurfsvermessung sind
die Leistungsphasen 1 – 6 für die Ermittlung der Böschungen mit 0 % und die
spätere Entwurfsplanung mit zusammen 57 % des Planungshonorars angesetzt.
Daraus ergibt sich lt. HOAI ein Grundhonorar von 15.334,53 € für
Verkehrsanlagen. Bei angesetzten 8 % ergibt dies (8 % von 15.334,53 €) =
1.226,76 € netto an vorläufigem Planungshonorar für die Ermittlung von
Böschungen zzg. 6 % ( = 73,61 €) für Nebenkosten.
Das vorläufige Planungshonorar für die Entwurfsvermessung ist bei der Ermittlung
von Böschungen mit „0“ angesetzt, da hierfür keine Planungskosten in Frage
kommen.
Herr Berres führt hierzu noch ausdrücklich aus, dass der Gemeinde durch diese
Maßnahme – selbst im Falle der Beauftragung eines anderen Planungsbüros für die
Ausführungsplanung – keine
zusätzlichen Kosten entstehen. Vielmehr handele es sich lediglich um ein
vorgezogenes Honorar, das bei
einem anderen Planungsbüro abgesetzt werden kann.
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, dem Ing.-Büro
Stadt-Land-plus, Boppard, gem. der vorliegenden Honorarbenennung vom 03.04.2006
den Auftrag für die Ermittlung der Böschungen für die Leistungsphasen 1 - 3 im
Rahmen der Straßenplanung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beratung und Beschlussfassung über
das weitere Beteiligungsverfahren (Offenlage und Anhörung der Träger
öffentlicher Belange) für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Faller“
Wegen Sonderinteresses nach § 22 GemO nehmen die Ratsmitglieder Menebröcker,
Kaspar und Klöckner nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt teil.
In seiner Sitzung vom 12.12.05 hat der Gemeinderat die Würdigung der Anregungen
und Bedenken aus dem Verfahrensschritt nach § 4 Abs.1 BauGB – frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – und nach § 3 Abs. 2 – frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen. An der Beschlussfassung haben die
Ratsmitglieder Menebröcker, Kasper und Klöckner mitgewirkt, obwohl sie aufgrund
eines bestehenden Sonderinteresses nach § 22 GemO nicht beratend und
entscheidend hätten teilnehmen dürfen. Der Verfahrensfehler könnte im weiteren
Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes führen. Daher wird die
Beschlussfassung vom 12.12.2005 unter Beachtung des Sonderinteresses wiederholt.
Herr Berres stellt die Entwässerungsplanung für das Bebauungsplangebiet „Am
Faller“ vor und beantwortet Fragen zur Planung. Geplant ist die Entwässerung im
Trennsystem. Das Schmutzwasser wird an die vorhandene Schmutzwasserleitung in
der Waldstrasse angeschlossen. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt im
Plangebiet teilweise leitungsgebunden, bei den westlich gelegenen Grundstücken
über offene Mulden auf den Privatgrundstücken. Das Oberflächenwasser wird dann
über vorhandene Gräben und Vorfluter dem Schnorbach zugeführt. Vor der
Einleitung in den Schnorbach wird das Wasser in einer Aufweitungsfläche
zurückgehalten.
Für die Strassenplanung bei der Einmündung der Planstrasse auf die K 49 wurden
von allen hierfür zuständigen Stellen bei der frühzeitigen Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange Bedenken angemeldet. Die Bedenken konnten durch
einen Ortstermin und eine Umplanung ausgeräumt werden. Die Kreisverwaltung, die
Polizeiinspektion Simmern und der Landesbetrieb Straßen-und Verkehr Bad
Kreuznach haben der neuen Planung bereits zugestimmt. Danach stellt Herr Berres
die geänderte Straßenplanung im Detail vor.
Anschließend würdigt der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und der Bürger.
Der Gemeinderat stimmt daraufhin dem Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden
Form zu und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung, die Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen
Ortsbürgermeister Schubach informiert
den Gemeinderat darüber, dass der Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung
beschlossen hat, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinböllen
fortzuschreiben. Für die Ortsgemeinde Schnorbach sind bisher folgende
Anpassungen vorgesehen:
1. Für die Parzelle Flur 4 Flurstück 77/1 ist am 18.11.2002 eine
Ergänzungssatzung mit dem Ziel der Wohnbebauung erlassen worden. Bisher ist die
Parzelle im Flächennutzungsplan als Grünland ausgewiesen, deshalb ist eine
Umwandlung in eine Fläche für Wohnbebauung erforderlich.
2. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan für das Baugebiet „Am Faller“
sieht in südlicher Ausdehnung eine umfassendere Bebauung vor, als durch den
Flächennutzungsplan festgesetzt wurde. In südlicher Richtung ist die Parzelle
Flur 7, Nr.40/2 als Wohnbaufläche auszuweisen.
Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden ergänzenden
Beschluss:
Durch den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Faller“ werden alle
im Flächennutzungsplan vorgesehenen Bauflächen überplant. Um die weitere
bauliche Entwicklung der Ortsgemeinde sicherzustellen, sind weitere
Baulandflächen im Flächennutzungsplan auszuweisen. Der Flächennutzungsplan sieht
eine Erweiterung in südlicher Richtung vor. Als neue Flächen für die
Wohnbebauung sollen die Parzellen Flur 7, 42/2, Flur 7, 43/4, Flur 7, 26 (tlw.)
und Flur 7, 25 (tlw.) aufgenommen werden.
Überörtliche Prüfung der
Ortsgemeinden 2001 – 2005 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über das Ergebnis der
überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes.. Danach sind bei
der Ortsgemeinde Schnorbach keine Beanstandungen erfolgt. Einen Stellungnahme
der Gemeinde ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Information zur
Kenntnis.
Zuschussantrag
des DRK Rheinböllen
In
den letzten Jahren hat das DRK mit finanzieller Unterstützung der Ortsgemeinde
Rheinböllen und der Verbandsgemeinde in weitgehender Eigenleistung eine
Fahrzeughalle errichtet. Das Gebäude soll jetzt zu einem DRK-Heim mit
Duschräumen etc. für die Einastzkräfte erweitert werden. Die geschätzten
Gesamtkosten betragen ca. 51 T€. Das DRK Rheinböllen ist in vielfältiger Form in
den Ortsgemeinden (z.B. bei Sportveranstaltungen, Festveranstaltungen,
Blutspendedienste) ehrenamtlich tätig. Das DRK Rheinböllen hat die Ortsgemeinden
der Verbandsgemeinde um einen Zuschuss für die Baumassnahme gebeten.
Nach Diskussion beschliesst der Gemeinderat, dem DRK Rheinböllen einen Zuschuß
von 200,-- € zu gewähren. Die Verwaltung wird gebeten, das DRK über den
Beschluss des Gemeinderates zu informieren und die Mittel anzuweisen
Anschaffung eines Beamers
Für den Kauf eines Beamers liegen der Ortsgemeinde folgende Angebote vor:
Fa. Stoffel, Dörth
Typ HP 3130 : 999,00 €
Typ HP 6120 : 899,00 €
Typ HP 8010 : 1.449,00 €
Fa. BCS – Computer Service, Schnorbach
Typ BenQ PB 2250 990,00 €
Typ BenQ MP 620 920,00 €
Bei den Geräten der Fa. Stoffel handelt es sich um Vorführmodelle mit 12
Monaten Garantie. Die Geräten der Fa. BCS sind neu, haben 3 Jahre Garantie, mit
Leihgerät im 1 Jahr.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat, einen Beamer der Marke BenQ Modell
MP 620 zum Preis von 920,-- € brutto von der Fa. BCS Computerservice zu
erwerben.
Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister
Schubach berichtet, dass die Jagdverpachtung an die bisherigen Pächter Weyand
und Maurer erfolgt ist. Dem Anliegen der Jagdpächter, Herrn Günther Dierichs
mit in den Pachtvertrag als dritten Jagdpächter aufzunehmen , wurde entsprochen.
Entsprechend der Größe des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schnorbach können nach
dem Landesjagdgesetz bis zu drei Pächter in den Vertrag aufgenommen werden.
Die
Fa. Lichtblick hat die Stromlieferungsverträge zum 31.12.2006 gekündigt. Die
Ortsgemeinde Schnorbach beteiligt sich an der neuen Bündelausschreibung des
Gemeinde- und Städtebundes.
Ortsbürgermeister
Schubach berichtet, dass die Zertifizierung des Gemeindewaldes Schnorbach
entsprechend den Zertifizierungsrichtlinien nach PEFC bis 2010 verlängert worden
ist.
Die T-Com wird Netzausbaumassnahmen zukünftig nur noch in der Höhe des unbedingt
erforderlichen Umfangs durchführen. Der Investitionsrahmen sieht deshalb nur
noch die Verlegung oberirdischer Leitungen vor. Sollten in Neubaugebieten
unterirdische Kabel gewünscht sein, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des
Erschließungsträgers .
Ortsbürgermeister Schubach weist nochmals auf eine Veranstaltung der KPV
am 26.04.06 in Pleizenhausen zum
Thema „Doppik“
hin.
Ortsbürgermeister Schubach berichtet , dass die
Auftaktveranstaltung zur 1000-Jahr – Feier in Mörschbach am 13. und 14.05.2006
stattfindet.
Am
01.05. 2006 um 14:00 Uhr findet die Vorstellung des neuen
Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) der Feuerwehr Argenthal statt. Der
Gemeinderat Schnorbach ist hierzu eingeladen.
Wegen der Dorfchronik gibt es weiterhin Probleme mit Herrn Schellack. Er ist
bislang der Forderung einen Korrekturabzug vorzulegen nicht nachgekommen.
Zwischenzeitlich ist ihm eine Frist bis Ostern gesetzt worden. Sollte bis zu
diesem Zeitpunkt nichts vorliegen, so soll in Zusammenarbeit mit Bürgermeister
Lauer das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2006
Bebauungsplan „Am Faller“;
Beratung und Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken nach der
Offenlage
Wegen Sonderinteresses nimmt das Ratsmitglied Gerhard Klöckner an den Beratungen
und Beschlussfassungen zu dem Tagesordnungspunkt 1 teil. Wegen des
zwischenzeitlich erfolgten Verkaufs der Grundstücke der Ratsmitglieder
Menebröcker und Kaspar im Bebauungsplangebiet, besteht hier kein Sonderinteresse
mehr.
Frau Stahlhofen vom Ing.Büro Stadt-Land-Plus erläutert dem Gemeinderat die
erfolgten Verfahrensschritte und trägt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken
aus der Offenlage sowie der Anhörung der Träger öffentlicher Belang vor.
Die eingebrachten Anregungen folgender Behörden, sonstiger Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit sind zu würdigen:
1. Landesbetrieb Straßen und Verkehr Bad Kreuznach, 55543 Bad Kreuznach,
Schreiben vom 22.06.2006
2. Forstamt Simmern, 55469 Simmern, E-Mail vom 21.06.2006
3. Deutsche Telekom, 65756 Eschborn, Schreiben vom 29.05.2006
4. RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, 55743 Idar-Oberstein, Schreiben vom
12.05.2006 und 13.06.2006
5. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56068 Koblenz,
Schreiben vom 17.05.2006
6. Gesundheitsamt Simmern, 55469 Simmern, Schreiben vom 16.06.2006
7. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege, 56077
Koblenz, Schreiben vom 15.05.2006
8. Träger öffentlicher Belange ohne Anregungen
9. Herr Klaus Staudt, 65195 Wiesbaden, Schreiben vom 26.05.2006
10.Frau Rosemarie Prinz, 55411 Bingen, Schreiben vom 07.06.2006
11.Herr Peter Staudt, 55268 Nieder-Olm, Schreiben vom 06.06.2006
12.Herr Werner Staudt, 76887 Bad Bergzabern, Schreiben vom 16.06.2006
13.Herr Klaus D. Staudt, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 06.06.2006
14.Frau Monika Puschmann, Herr Ulrich Roth, 55497 Schnorbach, Schreiben vom
18.06.2006
15.Markus und Tanja Sommer, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 20.06.2006
16.Bernd und Anja Kunz, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 21.06.2006
17.Frau Pauline Augustin, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 21.06.2006
18.Frau Friedel Kreuz, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 21.06.2006
19.Werner und Hildegard Konrad, 55497 Schnorbach, Niederschrift vom 22.06.2006
20.Vorschläge / Ergänzungen der Ortsgemeinde Schnorbach in Zusammenarbeit mit
dem Büro Stadt-Land-plus
Frau Stahlhofen erläutert weiter, dass die Stellungnahmen abgewägt werden und,
falls erforderlich, in einen Beschlussvorschlag münden. Anschließend werden die
einzelnen Anregungen und Bedenken im Detail beraten und zur Abstimmung gebracht
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB
Auf Grund der beschlossenen Änderungen wird eine erneute Offenlage des
Bebauungsplans "Am Faller" erforderlich. Die Ortsgemeinde beauftragt hiermit die
Verbandsgemeindeverwaltung das Verfahren gemäß § 4a (3) BauGB einzuleiten. Die
Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt. Die Grundzüge der Planung werden
durch die Änderungen bzw. Ergänzungen nicht berührt, aus diesem Grund werden
Stellungnahmen nur von der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt. Stellungnahmen
können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Am Faller“
als Satzung
Da
eine erneute Offenlage für den Bebauungsplan „Am Faller“ beschlossen wurde, kann
noch keine Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung erfolgen. Der
Tagesordnungspunkt entfällt somit einvernehmlich.
Auftragsvergabe
Straßenplanung Neubaugebiet „Am Faller“
Nach eingehender Diskussion vertagt der Gemeinderat diesen Tagesordnungspunkt,
um vor der Vergabe der Planleistungen für die Entwurfsplanung (Leistungsphasen
3-9), Örtliche Bauleitung sowie Entwurfs- und Ausführungsvermessung eine weitere
Honorarermittlung des Ingenieurbüros Dillig in Simmern einzuholen.
Bestellung einer
Gemeindebeauftragten
Ortsbürgermeister Schubach erläutert dem Rat die Notwendigkeit der Wahl
eines/einer zusätzlichen Gemeindebeauftragten für öffentlichen Grünflächen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt rückwirkend ab 01.07.2006 eine weitere Person als
Beauftragte für öffentliche Grünanlagen (Pflege und Unterhaltung der
öffentlichen Grünflächen, Friedhof, Kinderspielplätze, Ruhezonen usw.) zu
wählen.
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt daraufhin, die Wahl des/der Gemeindebeauftragten
gemäß § 40 Abs. 5 GemO in offener Abstimmung durchzuführen.
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
Im ordnungsgemäßen Wahlverfahren wird nach § 40 GemO als Beauftragte für
öffentliche Grünanlagen Frau Petra Langer gewählt.
Wahlergebnis: einstimmig
Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister Schubach berichtete dem Gemeinderat von dem Projekt
“lebendiges Dorf“ im Rahmen des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK).
Ziel des Projektes ist zunächst eine Analyse, wie sich die Dörfer entwickeln
(Alterststruktur, Leerstände der Häuser usw.) und anschließend über Maßnahmen
nachzudenken wie z.B. leerstehende Häuser genutzt werden können. Die Gemeinden
sich an dem Projekt beteiligen. Dabei sollen nicht nur die Gemeindeorgane
teilnehmen, sondern insbesondere die Bürger. So treffen sich Bürger einer
Gemeinde mit Bürgern anderer Gemeinden um neue Sichtweisen zu bekommen. Für das
Pilotprojekt gibt es Zuschussmöglichkeiten. Es liegen aber zu den Förderungen
noch keine konkreten zahlen vor.
In
der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung hat die Kreisverwaltung
Informationen über die Entwicklung von Jugendräumen und die Entwicklung der
Nutzung gegeben. Eine Infobroschüre „Ratgeber Jugendraum“ wurde ausgegeben. Es
wurde die Frage aufgeworfen, ob die Entwicklung vieler Jugendräume in Richtung
einer allgemeinen Begegnungsstätte für alle Altersgruppen bzw. in Richtung
Ersatzwirtschaft sinnvoll sei. In einer anschließenden kontroversen Diskussion
über die Zukunft des Jugendraumes in Schnorbach wurde deutlich, dass derzeit
kein Handlungsbedarf gesehen wird, Veränderungen am jetzigen Jugendraum
vorzunehmen. Eine zu starke Reglementierung solle nicht erfolgen. Erst wenn
Probleme aufträten, solle über mögliche Maßnahmen beraten werden.
Ortsbürgermeister Schubach weist aufgrund eines Schreibens der Kreisverwaltung
darauf hin, dass Zeltlager in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks –
Schnorbach wird demnächst im Naturpark „Soonwald“ liegen – der
Genehmigungspflicht durch die Untere Naturschutzbehörde unterliegen. Dies gilt
für Lager, die länger als zwei Tage dauern oder mit einer Übernachtung
stattfinden. Im Genehmigungsverfahren wird eine Anhörung der Ortsgemeinde
eingeholt.
Öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 05.10.2006
Einwohnerfragestunde
Da
niemand aus den Reihen der Bevölkerung zur Einwohnerfragestunde erschienen ist,
entfällt der Tagesordnungspunkt.
Bebauungsplan „Am Faller“;
Beratung und Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken nach der
2. Offenlage
Ortsbürgermeister Schubach teilt den Ratsmitglieder mit, dass während der
erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfes keine Anregungen und Bedenken
eingegangen sind. Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sind
mehrere Stellungnahmen von Behörden eingegangen. Es wurden hier jedoch keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht. Daher ist eine Würdigung entbehrlich. Ein
weiterer Entscheidungsbedarf ist nicht mehr erforderlich. Der Satzungsbeschluss
kann nunmehr erfolgen.
Beschlussfassung des
Bebauungsplanes „Am Faller“ als Satzung
Wegen Sonderinteresses nimmt das Ratsmitglied Gerhard Klöckner an den Beratungen
und Beschlussfassungen zu dem Tagesordnungspunkt 2 teil.
Der Gemeinderat beschließt nach der erneuten Offenlage und der Anhörung der
Träger öffentlicher Belange den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Faller“ als
Satzung. Die Satzung erhält folgende Fassung:
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Die Ortsgemeinde Schnorbach beschließt für ein Teilgebiet der Ortsgemeinde in
den Fluren 5,6 und 7 die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Bezeichnung
„Am Faller“ erhält. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes ist in der Planurkunde im Detail eingetragen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:
Teilgeltungsbereich 1
Flur 5 – Flurstücke 60/4 teilweise, 60/5, 60/6, 60/7
Flur 6 – Flurstücke 71 teilweise, 74 teilweise
Flur 7 – Flurstücke 33, 34, 35 teilweise, 39, 40/1, 40/2, 41/2, 52 teilweise,
55
teilweise, 57/2 teilweise, 58/1, 62 teilweise, 65 teilweise, 66.
Teilgeltungsbereich
2
Flur 1 – Flurstück 109
Teilgeltungsbereich 3
Flur 6 – Flurstück 79
Teilgeltungsbereich 4
Flur 3 – Flurstück 65 teilweise
Teilgeltungsbereich 5
Flur 3 – Flurstück 68 teilweise und 71 teilweise.
§ 2 Bestandteile der Satzung
Die Bebauungsplanurkunde und der Text zur Planurkunde sind Bestandteile der
Satzung. Außerdem ist eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt.
Ebenfalls beigefügt ist ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die
zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
§ 3 Inkrafttreten
Die Satzung und damit der Bebauungsplan Am Faller wird gemäß § 10 Abs. 3
BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Auftragsvergabe Straßenplanung
Neubaugebiet „Am Faller“
Ortsbürgermeister Schubach erläutert dem Rat die vorliegenden
Honorarermittlungen der Ingenieurbüros Dillig und Stadt-Land-plus. Da das
Ingenieurbüro Dillig nur ein Angebot für den 1. Bauabschnitt vorgelegt hat,
wurde eine Hochrechnung vorgenommen. Danach liegen die Angebote - ausgehend von
einer Bausumme von 187.200,00 € - für beide Bauabschnitte bei 19.443,-- € (Stadt-Land-plus)
bzw. 16.357,-- € (Dillig).
Ausschließlich für den 1. Bauabschnitt sind Kosten von 8.834,-- € (Dillig) bzw.
10.275,-- € (Stadt-Land-plus) zu erwarten.
Der Werksausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.09.06 bereits für das
Ingenieurbüro Dillig entschieden.
Nach eingehender Diskussion, insbesondere hinsichtlich einzusparender
Mehrwertsteuer bei der Vergabe noch in diesem Jahr beschließt der Gemeinderat,
die Straßenausbauplanung für den 1. und teilweise 2. Bauabschnitt (nur Honorar
Verkehrsleistungen) mit folgenden Kosten an das Ingenieurbüro Dillig zu
vergeben:
Vorab ist noch abzuklären, ob das für den 2. Bauabschnitt hochgerechnete Honorar
durch das Ingenieurbüro Dillig so bestätigt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Friedhofsangelegenheiten
Nach eingehender Diskussion über die mögliche Nacherhebung von Friedhofsgebühren
insbesondere bei der Belegung von Doppelgräbern spricht sich der Gemeinderat
dafür aus, die jetzige Regelung beizubehalten. Der Gemeinderat sieht keinen
Handlungsbedarf zur Änderung der bisherigen Praxis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Mitteilungen und Anfragen
· Ratsmitglied
Willig regt weiter an, geplante Anschaffungen wegen der Mehrwertsteuererhöhung
vorzuziehen. Hierzu erklärt Ortsbürgermeister Schubach, dass er für das
Gemeindehaus noch zusätzliches Geschirr anschaffen wolle. Außerdem solle über
die Anschaffung eines Laubsaugers mit Häcksler nachgedacht werden. Der
Gemeinderat spricht sich jedoch dafür aus, zunächst auszuprobieren, das Laub mit
dem Rasenmäher aufzulesen und die Anschaffung zurückzustellen. Der Vorsitzende
bittet die Ratsmitglieder, eventuelle weitere Wünsche ihm per E-Mail zuzuleiten.
·
Ortsbürgermeister Schubach dankt den beteiligten der Gemeinde Schnorbach für
deren Hilfe bei der 1000-Jahr-Feier in Mörschbach.
·
Ortsbürgermeister Schubach berichtet von der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung
am 26.09.2006.
- Die
Verbandsgemeinde und die Arbeitsgemeinschaft bitten den weiteren Einsatz von 1 -
€ - Jobs zu prüfen. Gegebenfalls könne
die neu zu erwerbende Garage durch entsprechende Hilfskräfte gestrichen werden.
- Im
Zuge des Ausbaus des Flughafens Hahn wird ein großflächiges Entwicklungskonzept
in Auftrag gegeben. Die
Verbandsgemeinde wird hier die Interessen der Ortsgemeinden vertreten. Herr
Willig regt hierzu an, über die Anpflanzung von
Hecken zur B 50 in Höhe der Ortsgemeinde Schnorbach nachzudenken, um einen
verstärkten Lärmschutz zu erzielen.
- Bei der Bündelausschreibung für Strom hat als günstigster Bieter das
RWE den Zuschlag bekommen. Die Stromkosten werden
um ca. 30 % steigen.
- Für das Jahr 2007 wird der Haushalt erstmals mit der Doppik aufgestellt.
Die Anlagebewertung ist bereits gemacht. Die
Bewertung von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen wird noch erfolgen. Das
gesamte Anlagevermögen der
Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden beziffert sich auf 72 Mio. €. Bei der
Gemeinde Schnorbach sind dies 930.000,--€.
· Auf dem
Friedhofsgelände wurden durch die Fa. Reez, Wiebelsheim Äste beschnitten. Die
Kosten hierfür betragen 1.500, €. Ein
Grabstein wurde durch einen herabfallenden Ast ein Engel beschädigt. Zunächst
wurde daher nur ein Teilbetrag gezahlt. Wenn die Sachbeschädigung repariert ist
, wird der Restbetrag gezahlt.
· Das DRK
hat sich schriftlich für die Spende zum Bau der DRK –Räume bedankt.
· Im
Kindergarten Ellern wurde ein zweijähriges Kind aus Schnorbach angemeldet.
·
Ortsbürgermeister Schubach teilt dem Rat mit, dass am 12.10.06 die
Rechnungsprüfung erfolgt.
· Am 28.10.06
soll zwischen 14.00 und 17.00 Uhr eine Waldbegehung stattfinden. Nach
eingehender Diskussion einigt sich der Gemeinderat darauf, die Waldbegehung am
Sonntag den 29.10.06 um 9.30 Uhr oder am darauf folgenden Sonntag, den
05.11.2006 um 9.30 Uhr Stattfinden zu lassen. Der genaue Zeitpunkt wird nach
Abstimmung noch mitgeteilt.
· Der
Martinszug findet am 10.11.06 um 19.00 Uhr statt. ·
·
Ratsmitglied Stein fragt nach dem Sachstand in Sachen Dorfchronik nach. Herr
Schellack hat nach dem Tod seines Vaters um Aufschub gebeten. Ortsbürgermeister
Schubach wird ihn für die nächste Gemeinderatssitzung einladen.
·
Ratsmitglied Menebröcker fragt nach dem Sachstand wegen der defekten
Wasserpumpe. Ortsbürgermeister Schubach führt aus, dass zwischenzeitlich eine
neue Motor angeschafft worden sei und die Pumpe in den nächsten Tagen eingebaut
werde. Den Einbau nehmen die beiden Wärter der Kläranlage Rheinböllen vor.
Öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2006
Fällungs- und Wirtschaftsplan 2007
Zu
diesem Tagesordnungspunkt erteilt Ortsbürgermeister Schubach Herrn Merg das Wort
zur Darstellung und Erläuterung des Fällungs- und Wirtschaftsplanes 2007.
Der Forstbeamte, Herr Merg, trägt dem Gemeinderat den Fällungsplan für das
Haushaltsjahr 2007 im einzelnen vor. Der Plan schließt mit insgesamt 515
Erntefestmeter ab. Die Summe der Einnahmen beläuft sich einschließlich der
Jagdpachteinnahme auf 23.183,00 Euro.
Anschließend trägt der Forstbeamte den Wirtschaftsplan (über Forstkulturen,
Bestandspflege, Forstschutz, Wege- u. Wasserbauten, Vermessung,
Forstgrundstücke, Forstbetriebsgebäude, Landespflege, Erholungseinrichtungen,
vermischte Betriebsausgaben und soziale Leistungen für Waldarbeiter) im
einzelnen vor. Der Wirtschaftsplan schließt insgesamt mit einem Betrag in Höhe
von 22.406,00 Euro ab. Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit einem
Überschuss von 777,00 Euro gerechnet.
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den Fällungs- und
Wirtschaftsplan in der vorgetragenen Form.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Prüfung der Jahresrechnung 2005 und Entlastungserteilung gem.
§ 114
GemO
Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete
Bernd Kaspar den Vorsitz.
Anschließend wird der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung
der Jahresrechnung 2005 entgegengenommen und beraten. Nach Abschluss der
Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Nachdem die Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Schnorbach am 12.10.2006 durch
den Gemeinderat nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft worden ist und sich
Beanstandungen nicht ergeben haben, wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde,
soweit nach § 68 GemO die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des
Haushaltsplanes zuständig ist, sowie dem Ortsbürgermeister Hans Schubach und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie vertretend tätig waren, nach
§ 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung wird im Verwaltungshaushalt
auf eine bereinigte Soll-Einnahme
von 188.089,29 €
und eine bereinigte Soll-Ausgabe
von 188.089,29 €
und im Vermögenshaushalt
auf eine bereinigte Soll-Einnahme
von 33.210,00 €
und eine bereinigte Soll-Ausgabe
von 33.210,00 €
festgesetzt.
Die im Laufe des Haushaltsjahres 2005 vorgekommenen Überschreitungen werden
nachträglich gebilligt, soweit nicht bereits Zustimmung gemäß § 100 GemO vorlag.
Ortsbürgermeister Schubach hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teilgenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Widmung von Gemeindestrassen
Der Gemeinderat beschließt die nachstehenden Verkehrsflächen gem. § 36 Abs. 1
des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) als Gemeindestraße (§ 3
Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
a) Im Wiesengrund Flur 4, Parz.-Nr. 57/8, 56/6
b) Schulstraße Flur 4, Parz.-Nr. 58/4
c) Gartenstraße Flur 5, Parz.-Nr. 62, 63/2
d) Waldstraße Flur 7, Parz.-Nr. 57/2 tlw. auf einer Länge
von 107 Meter
Flur 5, Parz.-Nr. 60/12
e) Hauptstraße Flur 6, Parz.-Nr. 64
Flur 5, Parz.-Nr. 61/6
Flur 5, Parz.-Nr. 69/2
Die Ortsgemeinde Schnorbach als Träger der Straßenbaulast nach § 14 LStrG ist
Eigentümer der vorgenannten Straßenparzellen.
Durch diesen Gemeinderatsbeschluss werden in der Gemarkung Schnorbach die
vorgenannten Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sachstand
Planungsarbeiten Neubaugebiet „Am Faller“
Ortsbürgermeister Schubach erteilt den Herren Dillig und Berg vom Ing.-Büro
Dillig, Simmern, das Wort zur Darstellung ihrer Straßenplanung im Neubaugebiet.
Herr Dillig wie auch Ortsbürgermeister Schubach führen aus, dass zunächst
vorgesehen war, das Oberflächenwasser über einen Regenwasserkanal abzuleiten.
Nunmehr macht Herr Dillig den Vorschlag, aus Kostengründen das Oberflächenwasser
evtl. über oberirdische an der Strasse entlang führende ca. 30 – 50 cm breite
Entwässerungsrinnen abzuleiten wie es inzwischen in vielen anderen Baugebieten
gehandhabt wird. Nach eingehender Diskussion stimmt der Gemeinderat diesem
Vorschlag zu.
Ferner soll vorgesehen werden, die nördlich der Planstrasse B gelegenen
Grundstücke zur Planstrasse B hin zu entwässern und die hinter diesen
Grundstücken vorgesehene Entwässerungsrinne entfallen zu lassen.
Das Oberflächenwasser der Grundstücke an der Planstrasse B soll über eine
Strassenentwässerungsrinne der Planstrasse B über die Planstrasse A geführt
werden und in westlicher Richtung in einen Regenwasserkanal münden und am Ende
des Baugebietes in einem Entwässerungsgraben weitergeführt werden. Der westliche
Entwässerungsgraben wird dadurch von 1,5 m auf 2,0 m verbreitert werden.
Für die Regenwasserrinne und die Strassenmulden schlägt Herr Dillig vor, einen
grauen Granitstein als maßgebenden Stein zu verwenden.
Der in dem vorgelegten Entwurf vorgesehene Gehweg soll entfallen. Als seitliche
Strasseneinfassung ist entweder ein Entwässerungsgraben oder ein Tiefbord
vorgesehen. Anstelle des Tiefbords könnte alternativ ein zweireihiges Läuferband
den Strassenabschluß bilden.
An der Einmündung Planstrasse A / B soll eine Grünfläche vorgesehen werden,
ebenso in Höhe des Grundstücks Kunz. In der Planstrasse B sind wegen der
Platzverhältnisse keine Grünflächen möglich.
Für die Leuchten der Strassenbeleuchtung soll das Ing.-Büro Dillig dem
Gemeinderat noch einige Vorschläge unterbreiten.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorstellungen wird seitens des
Ing.-Büros Dillig eine neue Strassenplanung mit entsprechenden alternativen
Kostenberechnungen vorgenommen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem
Gemeinderat nochmals vorgestellt werden.
Mitteilungen und Anfragen
-
Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat darüber,
dass die für die Aufforstung vorgesehenen gemeindeeigenen Pachtflächen zum
31.10.2007 gekündigt wurden.
-
Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über die vom Ing.-Büro
Stadt-Land-plus (Hachenberg), Boppard, kürzlich eingegangene
Schlussrechnung über die Honorarkosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Am Faller“. Die Schlussrechnung beläuft sich auf rd. 15.200,-- €.
-
Nach Aussage von Ortsbürgermeister Schubach plant die Ortsgemeinde
Altweidelbach ein Neubaugebiet. Seitens der Ortsgemeinde Schnorbach wurden
hiergegen keine Bedenken geäußert.
-
Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über die Kosten der
Reparatur der Brunnenpumpe im Bruch.
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