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Aktuelles aus der Gemeinderatsarbeit 2006

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16.01.2006

Ortsbürgermeister Schubach eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.12.2005 wird von Ratsmitglied Peter Willig dahingehend beanstandet, dass die Formulierung seiner Anfrage unter Punkt 4 h) wie folgt  gefasst werden soll: 
„ Anfrage Peter Willig über Holzzufuhr von Matthias Witzenrath
Ratsmitglied Peter Willig bemängelt die Holzzufuhr mit schweren Lkw über den geteerten Wirtschaftsweg zu dem Holzverarbeitungsplatz von Matthias Witzenrath. Der Weg ist für solche Lasten nicht geeignet und weist bereits Schäden auf.
Ortsbürgermeister Schubach wird gebeten, mit Matthias Witzenrath eine Regelung zur Holzlagerung an einem anderen Platz zu treffen, damit der Wirtschaftsweg nicht mehr mit schweren Lkw befahren werden muß“.
Der Gemeinderat stimmt dieser Änderung der Niederschrift einstimmig zu. Ansonsten wird die Niederschrift nicht beanstandet und gilt somit als genehmigt.

Zuschussantrag der Freiwilligen Feuerwehr Argenthal

Die FFw Argenthal hat im Jahre 1999 auf eigene Kosten ein gebrauchtes Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) gekauft. Es handelt sich um einen VW mit 8 Sitzplätzen, welcher 1983 erstmals zugelassen wurde. Mit diesem Fahrzeug werden die eigenen Aktiven zu Einsätzen befördert. Weiterhin dient das Fahrzeug der Beförderung der Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Argenthal/Riesweiler. 
In letzter Zeit traten verstärkt technische Mängel an dem Fahrzeug auf. Aufgrund des hohen Alters des Fahrzeugs ist eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr möglich. Die FFw Argenthal hat deshalb vor kurzem ein gebrauchtes MTF gekauft, das sie in eigener Regie für ihre Belange herrichtet.
Die Verbandsgemeinde gewährt für die Anschaffung einen Zuschuss von 3.000 € , die Ortsgemeinde Argenthal hat einen Zuschuss von 4.000 € bewilligt. 
Mit Schreiben vom 15.10.2005 hat die Freiwillige Feuerwehr Argenthal einen Antrag auf Zuschuss durch die Ortsgemeinde Schnorbach gestellt. Begründet wird der Antrag damit, dass die FFw. Argenthal auch für die brandtechnische Betreuung der Ortsgemeinde Schnorbach zuständig ist. Für die Aktiven der FFw Argenthal ist es zudem eine Selbstverständlichkeit, den jährlichen Martinsumzug, die Fronleichnamsprozession usw. abzusichern und der Gemeinde Schnorbach auch in anderen Fällen uneigennützig behilflich zu sein.  

Nach eingehender Diskussion beschließt der Gemeinderat der Freiwilligen Feuerwehr Argenthal für die Anschaffung eines MTF einen Zuschuss von 600,00 € zu gewähren.

Die Verwaltung wird gebeten, die FFw. Argenthal über den Beschluss des Gemeinderates Schnorbach in Kenntnis zu setzen und den Zuschussbetrag anzuweisen.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2006 sowie Investitionsprogramm 2005 – 2009

Bevor Ortsbürgermeister Schubach Herrn Römer das Wort zur Erläuterung des Haushaltsplanes und des Investitionsprogramms erteilt, trägt er dem Gemeinderat zunächst die wichtigsten Maßnahmen vor, die im vergangenen Jahr in der Gemeinde durchgeführt wurden. Dabei geht er insbesondere auf die Entwicklung der Bautätigkeit in der Gemeinde, die Einwohnerentwicklung und den Gebäudebestand ein.
Anschließend erteilt er Herrn Markus Römer das Wort zur Erläuterung des im Entwurf vorliegenden Haushaltsplanes 2006, der Haushaltssatzung 2006 und des Investitionsprogrammes 2005 – 2009.
Herr Römer trägt dem Gemeinderat den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2006, das Investitionsprogramm für die Jahre 2005 – 2009 und die Haushaltssatzung 2006 vor und erläutert diese entsprechend.

Daran anschließend wird der Haushaltsplan 2006, das Investitionsprogramm 2005 – 2009 sowie die Haushaltssatzung 2006 in der vorliegenden Form vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. 

Die Haushaltssatzung für 2006 sieht folgende Festsetzungen vor:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird
im Verwaltungshaushalt          in der Einnahme auf         179.000,00 €                                                in der Ausgabe auf           179.000,00 €
 im Vermögenshaushalt           in der Einnahme auf         266.100,00 €
                                               in der Ausgabe auf          266.100,00 €
 
festgesetzt.

 § 2 Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf                                          0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf       0,00 €

§ 3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
 1. Grundsteuer 
 
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        265 v.H.
     b) für Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        290 v.H.
 2. Gewerbesteuer                                                                                       352 v.H.
 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund          30,00 €
für den zweiten Hund        60,00 €
für jeden weiteren Hund    90,00 €

Mitteilungen und Anfragen

a) DSL-Anbindung über Funk
Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über die Möglichkeiten einer DSL-Anbindung über Funk. Bei einer Informationsveranstaltung bei der Kreisverwaltung am 21.12.2005 waren die Orte angesprochen, die über die Telekom keinen DSL-Anschluss bekommen können. Für einen DSL-Anschluss über Funk ist  eine Mindestanzahl von Teilnehmern (ca. 20) notwendig. Die Interessenten sollten sich bei Ortsbürgermeister Schubach melden. Diesbezüglich hat Ortsbürgermeister Schubach auch einen Artikel in den Soonwaldnachrichten veröffentlicht. 

b) Informationen durch Bürgermeister Lauer über Maßnahmen in der Verbandsgemeinde
Vor Abschluß der Sitzung erteilt Ortsbürgermeister Schubach Herrn Bürgermeister Lauer das Wort für wichtige Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde. 
Bei seinem Bericht geht Herr Lauer u.a. auf den geplanten Bau der Großsporthalle in Rheinböllen, die notwendige Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage durch höhere Energiekosten und die Auswirkungen von Hartz IV, sowie über die vorgesehenen Änderungen bei einer Forstrevierneugliederung im Forstamt Simmern ein. Nach Beendigung der Ausführungen bedankt sich Ortsbürgermeister Schubach und der Gemeinderat für die gute Zusammenarbeit zwischen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2006

Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen für den Bau der Erschließungsstraßen (Verkehrsanlagen) für das Baugebiet „Am Faller“

Da im Zusammenhang mit der Bebauungsplanung für das Baugebiet „Am Faller“ auch gleichzeitig die erforderlichen Strassenanböschungen auf den Grundstücken ermittelt werden müssen, ist seitens des Planungsbüros Stadt-Land-plus eine gesonderte Honorarbenennung im Rahmen der Erschließungsplanung für die Ermittlung der Böschungen erfolgt.
Dem Gemeinderat liegt eine Leistungs- und Honorarbenennung des Ing.-Büros Stadt-Land-plus, Boppard, vom 03.04.2006 für die Planung der Erschließungsstraße im Baugebiet „Am Faller“ vor. Diese Honorarbenennung beinhaltet lediglich das Honorar für die Erschließungsplanung gem. HOAI für die Leistungsphasen 1 – 3 (Grundlagenermittlung – Entwurfsplanung) sowie das Honorar für die Entwurfsvermessung für die Leistungsphasen 1 – 6 (Grundlagenermittlung – Geländeschnitte) zzgl. Nebenkosten.
In der Honorarbenennung sind für Verkehrsanlagen die Leistungsphasen 1 – 3 für die Ermittlung der Böschungen mit zusammen 8 % und die spätere Entwurfsplanung mit zusammen 31 % des Grundhonorars angesetzt. Bei der Entwurfsvermessung sind die Leistungsphasen 1 – 6 für die Ermittlung der Böschungen mit 0 % und die spätere Entwurfsplanung mit zusammen 57 % des Planungshonorars angesetzt.
Daraus ergibt sich lt. HOAI ein Grundhonorar von 15.334,53 € für Verkehrsanlagen. Bei angesetzten 8 % ergibt dies (8 % von 15.334,53 €) = 1.226,76 € netto an vorläufigem Planungshonorar für die Ermittlung von Böschungen zzg. 6 % ( = 73,61 €) für Nebenkosten.
Das vorläufige Planungshonorar für die Entwurfsvermessung ist bei der Ermittlung von Böschungen mit „0“ angesetzt, da hierfür keine Planungskosten in Frage kommen.
Herr Berres führt hierzu noch ausdrücklich aus, dass der Gemeinde durch diese Maßnahme –  selbst im Falle der Beauftragung eines anderen Planungsbüros für die Ausführungsplanung –  keine zusätzlichen Kosten entstehen. Vielmehr handele es sich lediglich um ein vorgezogenes Honorar, das bei einem anderen Planungsbüro abgesetzt werden kann. 
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, dem Ing.-Büro Stadt-Land-plus, Boppard, gem. der vorliegenden Honorarbenennung vom 03.04.2006 den Auftrag für die Ermittlung der Böschungen für die Leistungsphasen 1 - 3 im Rahmen der Straßenplanung zu erteilen.  

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beratung und Beschlussfassung über das weitere Beteiligungsverfahren (Offenlage und Anhörung der Träger öffentlicher Belange) für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Faller“

Wegen Sonderinteresses nach § 22 GemO nehmen die Ratsmitglieder Menebröcker, Kaspar und Klöckner nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
In seiner Sitzung vom  12.12.05 hat der Gemeinderat die Würdigung der Anregungen und Bedenken aus dem Verfahrensschritt nach § 4 Abs.1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – und nach § 3 Abs. 2 – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  vorgenommen. An der Beschlussfassung haben die Ratsmitglieder Menebröcker, Kasper und Klöckner mitgewirkt, obwohl sie aufgrund eines bestehenden Sonderinteresses nach § 22 GemO nicht beratend und entscheidend hätten teilnehmen dürfen. Der Verfahrensfehler könnte im weiteren Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes führen. Daher wird die Beschlussfassung vom 12.12.2005 unter Beachtung des Sonderinteresses wiederholt.
 
Herr Berres stellt die Entwässerungsplanung für das Bebauungsplangebiet „Am Faller“ vor und beantwortet Fragen zur Planung. Geplant ist die Entwässerung im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird an die vorhandene Schmutzwasserleitung in der Waldstrasse angeschlossen. Die Ableitung des Oberflächenwassers erfolgt im Plangebiet teilweise leitungsgebunden, bei den westlich gelegenen Grundstücken über offene Mulden auf den Privatgrundstücken. Das Oberflächenwasser wird dann über vorhandene Gräben und Vorfluter dem Schnorbach zugeführt. Vor der Einleitung in den Schnorbach wird das Wasser in einer Aufweitungsfläche zurückgehalten.
Für die Strassenplanung bei der Einmündung der Planstrasse auf die K 49 wurden von allen hierfür zuständigen Stellen bei der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bedenken angemeldet. Die Bedenken konnten durch einen Ortstermin und eine Umplanung ausgeräumt werden. Die Kreisverwaltung, die Polizeiinspektion Simmern und der Landesbetrieb Straßen-und Verkehr Bad Kreuznach haben der neuen Planung bereits zugestimmt.  Danach stellt Herr Berres die geänderte Straßenplanung im Detail vor.

Anschließend würdigt der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger.
Der Gemeinderat stimmt daraufhin dem Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form zu und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß  § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

   Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rheinböllen

Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat darüber, dass der Verbandsgemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossen hat, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinböllen fortzuschreiben. Für die Ortsgemeinde Schnorbach sind bisher folgende Anpassungen vorgesehen:
1. Für die Parzelle Flur 4 Flurstück 77/1 ist am 18.11.2002 eine Ergänzungssatzung mit dem Ziel der Wohnbebauung erlassen worden. Bisher ist die Parzelle im Flächennutzungsplan als Grünland ausgewiesen, deshalb ist eine Umwandlung in eine Fläche für Wohnbebauung erforderlich.

2. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan für das Baugebiet „Am Faller“ sieht in südlicher Ausdehnung eine umfassendere Bebauung vor, als durch den Flächennutzungsplan festgesetzt wurde. In südlicher Richtung ist die Parzelle Flur 7, Nr.40/2 als Wohnbaufläche auszuweisen.
Nach eingehender Diskussion fasst der Gemeinderat folgenden ergänzenden Beschluss:

Durch den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Am Faller“ werden alle im Flächennutzungsplan vorgesehenen Bauflächen überplant. Um die weitere bauliche Entwicklung der Ortsgemeinde sicherzustellen, sind weitere Baulandflächen im Flächennutzungsplan auszuweisen. Der Flächennutzungsplan sieht eine Erweiterung in südlicher Richtung vor. Als neue Flächen für die Wohnbebauung sollen die Parzellen Flur 7, 42/2, Flur 7, 43/4, Flur 7, 26 (tlw.) und Flur 7, 25 (tlw.) aufgenommen werden.

Überörtliche Prüfung der Ortsgemeinden 2001 – 2005 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes.. Danach sind bei der Ortsgemeinde Schnorbach   keine Beanstandungen erfolgt. Einen Stellungnahme der Gemeinde ist nicht erforderlich. Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

 Zuschussantrag des DRK Rheinböllen

In den letzten Jahren hat das DRK mit finanzieller Unterstützung der Ortsgemeinde Rheinböllen und der Verbandsgemeinde in weitgehender Eigenleistung eine Fahrzeughalle errichtet. Das Gebäude soll jetzt zu einem DRK-Heim mit Duschräumen etc. für die Einastzkräfte erweitert werden. Die geschätzten Gesamtkosten betragen ca. 51 T€. Das DRK Rheinböllen ist in vielfältiger Form in den Ortsgemeinden (z.B. bei Sportveranstaltungen, Festveranstaltungen, Blutspendedienste) ehrenamtlich tätig. Das DRK Rheinböllen hat die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde um einen Zuschuss für die Baumassnahme gebeten.
Nach Diskussion beschliesst der Gemeinderat, dem DRK Rheinböllen einen Zuschuß von 200,-- € zu gewähren. Die Verwaltung wird gebeten, das DRK über den Beschluss des Gemeinderates zu informieren und die Mittel anzuweisen

Anschaffung eines Beamers

Für den Kauf eines Beamers liegen der Ortsgemeinde folgende Angebote vor:
Fa. Stoffel, Dörth
Typ HP 3130 :    999,00 €
Typ HP 6120 :    899,00 €
Typ HP 8010 : 1.449,00 €
Fa. BCS – Computer Service, Schnorbach
Typ BenQ PB 2250    990,00 €
Typ BenQ MP 620      920,00 €
Bei den Geräten der Fa. Stoffel handelt es sich um  Vorführmodelle mit 12 Monaten Garantie. Die Geräten der Fa. BCS sind neu, haben 3 Jahre Garantie, mit Leihgerät im 1 Jahr.
Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat, einen Beamer der Marke BenQ Modell MP 620 zum Preis von 920,-- € brutto von der Fa. BCS Computerservice zu erwerben.

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Schubach berichtet, dass die Jagdverpachtung an die bisherigen Pächter Weyand und Maurer erfolgt ist. Dem Anliegen der Jagdpächter,  Herrn Günther Dierichs mit in den Pachtvertrag als dritten Jagdpächter aufzunehmen , wurde entsprochen. Entsprechend der Größe des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schnorbach können nach dem Landesjagdgesetz bis zu drei Pächter in den Vertrag aufgenommen werden.

 Die Fa. Lichtblick hat die Stromlieferungsverträge zum 31.12.2006 gekündigt. Die Ortsgemeinde  Schnorbach beteiligt sich an der neuen Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes.

 
Ortsbürgermeister Schubach berichtet, dass die Zertifizierung des  Gemeindewaldes Schnorbach entsprechend den Zertifizierungsrichtlinien nach PEFC bis 2010 verlängert worden ist. 

Die T-Com wird Netzausbaumassnahmen zukünftig nur noch in der Höhe des unbedingt erforderlichen Umfangs durchführen. Der Investitionsrahmen sieht deshalb nur noch die Verlegung oberirdischer Leitungen vor. Sollten in Neubaugebieten unterirdische Kabel gewünscht sein, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Erschließungsträgers . 

Ortsbürgermeister Schubach weist nochmals auf eine Veranstaltung der KPV  am 26.04.06 in Pleizenhausen zum Thema Doppik hin. 

Ortsbürgermeister Schubach berichtet , dass die Auftaktveranstaltung zur  1000-Jahr – Feier in Mörschbach  am 13. und 14.05.2006 stattfindet.  

 Am 01.05. 2006 um 14:00 Uhr findet die Vorstellung des neuen Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) der Feuerwehr Argenthal statt. Der Gemeinderat Schnorbach ist hierzu eingeladen. 

Wegen der Dorfchronik gibt es weiterhin Probleme mit Herrn Schellack. Er ist bislang der Forderung einen Korrekturabzug vorzulegen nicht nachgekommen. Zwischenzeitlich ist ihm eine Frist bis Ostern gesetzt worden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt nichts vorliegen, so soll in Zusammenarbeit mit Bürgermeister Lauer das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2006

Bebauungsplan „Am Faller“; Beratung und Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken nach der Offenlage

Wegen Sonderinteresses nimmt das Ratsmitglied Gerhard Klöckner an den Beratungen und Beschlussfassungen zu dem Tagesordnungspunkt 1 teil. Wegen des zwischenzeitlich erfolgten Verkaufs der Grundstücke der Ratsmitglieder Menebröcker und Kaspar im Bebauungsplangebiet, besteht hier kein Sonderinteresse mehr.

Frau Stahlhofen vom Ing.Büro Stadt-Land-Plus erläutert dem Gemeinderat die erfolgten Verfahrensschritte und trägt die vorgebrachten Anregungen und Bedenken aus der Offenlage sowie der Anhörung der Träger öffentlicher Belang vor.
Die eingebrachten Anregungen folgender Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Be­lange und der Öffentlichkeit sind zu würdigen:
1.  Landesbetrieb Straßen und Verkehr Bad Kreuznach, 55543 Bad Kreuznach, Schreiben vom 22.06.2006
2.  Forstamt Simmern, 55469 Simmern, E-Mail vom 21.06.2006
3.  Deutsche Telekom, 65756 Eschborn, Schreiben vom 29.05.2006
4.  RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH, 55743 Idar-Oberstein, Schreiben vom 12.05.2006 und 13.06.2006
5.  Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Ab­fallwirtschaft, Bodenschutz, 56068 Koblenz,
     Schreiben vom 17.05.2006
6.  Gesundheitsamt Simmern, 55469 Simmern, Schreiben vom 16.06.2006
7.  Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege, 56077 Kob­lenz, Schreiben vom 15.05.2006
8.  Träger öffentlicher Belange ohne Anregungen
9.  Herr Klaus Staudt, 65195 Wiesbaden, Schreiben vom 26.05.2006
10.Frau Rosemarie Prinz, 55411 Bingen, Schreiben vom 07.06.2006
11.Herr Peter Staudt, 55268 Nieder-Olm, Schreiben vom 06.06.2006
12.Herr Werner Staudt, 76887 Bad Bergzabern, Schreiben vom 16.06.2006
13.Herr Klaus D. Staudt, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 06.06.2006
14.Frau Monika Puschmann, Herr Ulrich Roth, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 18.06.2006
15.Markus und Tanja Sommer, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 20.06.2006
16.Bernd und Anja Kunz, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 21.06.2006
17.Frau Pauline Augustin, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 21.06.2006
18.Frau Friedel Kreuz, 55497 Schnorbach, Schreiben vom 21.06.2006
19.Werner und Hildegard Konrad, 55497 Schnorbach, Niederschrift vom 22.06.2006
20.Vorschläge / Ergänzungen der Ortsgemeinde Schnorbach in Zusammenarbeit mit dem Büro Stadt-Land-plus
Frau Stahlhofen erläutert weiter, dass die Stellungnahmen abgewägt werden und, falls erforderlich, in einen Beschlussvorschlag münden. Anschließend werden die einzelnen Anregungen und Bedenken im Detail beraten und zur Abstimmung gebracht

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Auf Grund der beschlossenen Änderungen wird eine erneute Offenlage des Bebauungsplans "Am Faller" erforderlich. Die Ortsgemeinde beauftragt hiermit die Verbandsgemeindeverwaltung das Verfahren gemäß § 4a (3) BauGB einzuleiten. Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen bzw. Ergänzungen nicht berührt, aus diesem Grund werden Stellungnahmen nur von der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 Beratungsergebnis: einstimmig angenommen

Beschlussfassung des Bebauungsplanes  „Am Faller“ als Satzung  

Da eine erneute Offenlage für den Bebauungsplan „Am Faller“ beschlossen wurde, kann noch keine Beschluss über den Bebauungsplan als Satzung erfolgen. Der Tagesordnungspunkt entfällt somit einvernehmlich.

Auftragsvergabe Straßenplanung Neubaugebiet „Am Faller“

Nach eingehender Diskussion vertagt der Gemeinderat diesen Tagesordnungspunkt, um vor der Vergabe der Planleistungen für die Entwurfsplanung (Leistungsphasen 3-9), Örtliche Bauleitung sowie Entwurfs- und Ausführungsvermessung eine weitere Honorarermittlung des Ingenieurbüros Dillig in Simmern einzuholen.

Bestellung einer Gemeindebeauftragten

Ortsbürgermeister Schubach erläutert dem Rat die Notwendigkeit der Wahl eines/einer zusätzlichen Gemeindebeauftragten für öffentlichen Grünflächen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt rückwirkend ab 01.07.2006 eine weitere Person als Beauftragte für öffentliche Grünanlagen (Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen, Friedhof, Kinderspielplätze, Ruhezonen usw.) zu wählen.

Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt daraufhin, die Wahl des/der Gemeindebeauftragten gemäß § 40 Abs. 5 GemO  in offener Abstimmung durchzuführen.
Beratungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag:
Im ordnungsgemäßen Wahlverfahren wird nach § 40 GemO als Beauftragte für öffentliche Grünanlagen Frau Petra Langer gewählt.
Wahlergebnis: einstimmig

Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Schubach berichtete dem Gemeinderat von dem Projekt “lebendiges Dorf“ im Rahmen des Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK). Ziel des Projektes ist zunächst eine Analyse, wie sich die Dörfer entwickeln (Alterststruktur, Leerstände der Häuser usw.) und anschließend über Maßnahmen nachzudenken wie z.B. leerstehende Häuser genutzt werden können. Die Gemeinden sich an dem Projekt beteiligen. Dabei sollen nicht nur die Gemeindeorgane teilnehmen, sondern insbesondere die Bürger. So treffen sich Bürger einer Gemeinde mit Bürgern anderer Gemeinden um neue Sichtweisen zu bekommen. Für das Pilotprojekt gibt es Zuschussmöglichkeiten. Es liegen aber zu den Förderungen noch keine konkreten zahlen vor.

In der letzten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung hat die Kreisverwaltung Informationen über die Entwicklung von Jugendräumen und die Entwicklung der Nutzung gegeben.  Eine Infobroschüre „Ratgeber Jugendraum“ wurde ausgegeben. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Entwicklung vieler Jugendräume in Richtung einer allgemeinen Begegnungsstätte für alle Altersgruppen bzw. in Richtung Ersatzwirtschaft sinnvoll sei. In einer anschließenden kontroversen Diskussion über die Zukunft des Jugendraumes in Schnorbach wurde deutlich, dass derzeit kein Handlungsbedarf gesehen wird, Veränderungen am jetzigen Jugendraum vorzunehmen. Eine zu starke Reglementierung solle nicht erfolgen. Erst wenn Probleme aufträten, solle über mögliche Maßnahmen beraten werden. 

Ortsbürgermeister Schubach weist aufgrund eines Schreibens der Kreisverwaltung darauf hin, dass Zeltlager in Landschaftsschutzgebieten und Naturparks –  Schnorbach wird demnächst im Naturpark „Soonwald“ liegen – der Genehmigungspflicht durch die Untere Naturschutzbehörde unterliegen. Dies gilt für Lager, die länger als zwei Tage dauern oder mit einer Übernachtung stattfinden. Im Genehmigungsverfahren wird eine Anhörung der Ortsgemeinde eingeholt.

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 05.10.2006

 Einwohnerfragestunde

Da niemand aus den Reihen der Bevölkerung zur Einwohnerfragestunde erschienen ist, entfällt der Tagesordnungspunkt.

Bebauungsplan „Am Faller“; Beratung und Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen und Bedenken nach der 2. Offenlage

Ortsbürgermeister Schubach teilt den Ratsmitglieder mit, dass während der erneuten Offenlage des Bebauungsplanentwurfes keine Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sind mehrere Stellungnahmen von Behörden eingegangen. Es wurden hier jedoch keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Daher ist eine Würdigung entbehrlich. Ein weiterer Entscheidungsbedarf ist nicht mehr erforderlich. Der Satzungsbeschluss kann nunmehr erfolgen.

Beschlussfassung des Bebauungsplanes  „Am Faller“ als Satzung

Wegen Sonderinteresses nimmt das Ratsmitglied Gerhard Klöckner an den Beratungen und Beschlussfassungen zu dem Tagesordnungspunkt 2 teil.
Der Gemeinderat beschließt nach der erneuten Offenlage und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Faller“ als Satzung. Die Satzung erhält folgende Fassung:

§ 1  Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Die Ortsgemeinde Schnorbach beschließt für ein Teilgebiet der Ortsgemeinde in den Fluren 5,6 und 7 die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Bezeichnung „Am Faller“ erhält. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist in der Planurkunde im Detail eingetragen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke:

Teilgeltungsbereich 1
Flur  5 –  Flurstücke 60/4 teilweise, 60/5, 60/6, 60/7              
Flur  6 –  Flurstücke 71 teilweise, 74 teilweise
Flur  7 –  Flurstücke 33, 34, 35 teilweise, 39, 40/1, 40/2, 41/2, 52 teilweise,
              55
teilweise, 57/2 teilweise, 58/1, 62 teilweise, 65 teilweise, 66.
 
Teilgeltungsbereich  2

Flur 1 –  Flurstück 109

Teilgeltungsbereich  3

Flur 6 –  Flurstück 79
Teilgeltungsbereich  4
Flur 3 –  Flurstück 65 teilweise
Teilgeltungsbereich  5
Flur 3 –  Flurstück 68 teilweise und 71 teilweise.

§ 2 Bestandteile der Satzung
Die Bebauungsplanurkunde und der Text zur Planurkunde sind Bestandteile der Satzung. Außerdem ist eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.

§ 3  Inkrafttreten
Die Satzung und damit der Bebauungsplan Am Faller wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 Abstimmungsergebnis: einstimmig

Auftragsvergabe Straßenplanung Neubaugebiet „Am Faller“

Ortsbürgermeister Schubach erläutert dem Rat die vorliegenden Honorarermittlungen der Ingenieurbüros Dillig und Stadt-Land-plus. Da das Ingenieurbüro Dillig nur ein Angebot für den 1. Bauabschnitt vorgelegt hat, wurde eine Hochrechnung vorgenommen. Danach liegen die Angebote -  ausgehend von einer Bausumme von 187.200,00 € -  für beide Bauabschnitte bei 19.443,-- € (Stadt-Land-plus) bzw. 16.357,-- € (Dillig).
 Ausschließlich für den 1. Bauabschnitt sind Kosten von 8.834,-- € (Dillig) bzw. 10.275,-- € (Stadt-Land-plus) zu erwarten.
Der Werksausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.09.06 bereits für das Ingenieurbüro Dillig entschieden.
Nach eingehender Diskussion, insbesondere hinsichtlich einzusparender Mehrwertsteuer bei der Vergabe noch in diesem Jahr beschließt der Gemeinderat, die Straßenausbauplanung für den 1. und teilweise 2. Bauabschnitt (nur Honorar Verkehrsleistungen) mit folgenden Kosten an das Ingenieurbüro Dillig zu vergeben:

Honorar Verkehrsleistungen   63 %   9.661,-- €
Entwurfsvermessung 1. BA 15 %  332,-- € 
Örtliche Bauleitung 1. BA 100 %  2.351,-- €
Ausführungsvermessung 1. BA 32 % 708,-- €
Gesamt         13.052,--€

Vorab ist noch abzuklären, ob das für den 2. Bauabschnitt hochgerechnete Honorar durch das Ingenieurbüro Dillig so bestätigt wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Friedhofsangelegenheiten 

Nach eingehender Diskussion über die mögliche Nacherhebung von Friedhofsgebühren insbesondere bei der Belegung von Doppelgräbern spricht sich der Gemeinderat dafür aus, die jetzige Regelung beizubehalten. Der Gemeinderat sieht keinen Handlungsbedarf zur Änderung der bisherigen Praxis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Mitteilungen und Anfragen
 

·      Ratsmitglied Willig regt weiter an, geplante Anschaffungen wegen der Mehrwertsteuererhöhung vorzuziehen. Hierzu erklärt Ortsbürgermeister Schubach, dass er für das Gemeindehaus noch zusätzliches Geschirr anschaffen wolle.  Außerdem solle über die Anschaffung eines Laubsaugers mit Häcksler nachgedacht werden. Der Gemeinderat spricht sich jedoch dafür aus, zunächst auszuprobieren, das Laub mit dem Rasenmäher aufzulesen und die Anschaffung zurückzustellen. Der Vorsitzende bittet die Ratsmitglieder, eventuelle weitere Wünsche ihm per E-Mail zuzuleiten.

 ·         Ortsbürgermeister Schubach dankt den beteiligten der Gemeinde Schnorbach für deren Hilfe bei der 1000-Jahr-Feier in Mörschbach.

 ·         Ortsbürgermeister Schubach berichtet von der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 26.09.2006.
           
-  Die Verbandsgemeinde und die Arbeitsgemeinschaft bitten den weiteren Einsatz von 1 - € - Jobs zu prüfen. Gegebenfalls könne
                die neu zu erwerbende Garage durch entsprechende Hilfskräfte gestrichen werden.
            -  Im Zuge des Ausbaus des Flughafens Hahn wird ein großflächiges Entwicklungskonzept in Auftrag gegeben. Die
                Verbandsgemeinde wird hier die Interessen der Ortsgemeinden vertreten. Herr Willig regt hierzu an, über die Anpflanzung von
                Hecken zur B 50 in Höhe der Ortsgemeinde Schnorbach nachzudenken, um einen verstärkten Lärmschutz zu erzielen.

            -  Bei der Bündelausschreibung für Strom hat als günstigster Bieter das  RWE den Zuschlag bekommen. Die Stromkosten werden
                um ca. 30 % steigen.

            -  Für das Jahr 2007 wird der Haushalt erstmals mit der Doppik aufgestellt. Die Anlagebewertung ist bereits gemacht. Die
                Bewertung von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen wird noch erfolgen. Das gesamte Anlagevermögen der
                Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden beziffert sich auf 72 Mio. €. Bei der Gemeinde Schnorbach sind dies 930.000,--€.

·   Auf dem Friedhofsgelände wurden durch die Fa. Reez, Wiebelsheim Äste beschnitten. Die Kosten hierfür betragen 1.500, €. Ein
Grabstein wurde durch einen herabfallenden Ast ein Engel beschädigt. Zunächst wurde daher nur ein Teilbetrag gezahlt. Wenn die Sachbeschädigung repariert ist , wird der Restbetrag gezahlt.

·   Das DRK hat sich schriftlich für die Spende zum Bau der DRK –Räume bedankt. 

·   Im Kindergarten Ellern wurde ein zweijähriges Kind aus Schnorbach angemeldet. 

·   Ortsbürgermeister Schubach teilt dem Rat mit, dass am 12.10.06 die Rechnungsprüfung erfolgt. 

·   Am 28.10.06 soll zwischen 14.00 und 17.00 Uhr eine Waldbegehung stattfinden. Nach eingehender Diskussion einigt sich der Gemeinderat darauf, die Waldbegehung am Sonntag den 29.10.06 um 9.30 Uhr oder am darauf folgenden Sonntag, den 05.11.2006 um 9.30 Uhr Stattfinden zu lassen. Der genaue Zeitpunkt wird nach Abstimmung noch mitgeteilt. 

·   Der Martinszug findet am 10.11.06 um 19.00 Uhr statt. ·

·         Ratsmitglied Stein fragt nach dem Sachstand in Sachen Dorfchronik nach. Herr Schellack hat nach dem Tod seines Vaters um Aufschub gebeten. Ortsbürgermeister Schubach wird ihn für die nächste Gemeinderatssitzung einladen.  

·     Ratsmitglied Menebröcker fragt nach dem Sachstand wegen der defekten Wasserpumpe. Ortsbürgermeister Schubach führt aus, dass zwischenzeitlich eine neue Motor angeschafft worden sei und die Pumpe in den nächsten Tagen eingebaut werde. Den Einbau nehmen die beiden Wärter der Kläranlage Rheinböllen vor.

 Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2006

Fällungs- und Wirtschaftsplan 2007 

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt Ortsbürgermeister Schubach Herrn Merg das Wort zur Darstellung und Erläuterung des Fällungs- und Wirtschaftsplanes 2007. Der Forstbeamte, Herr Merg, trägt dem Gemeinderat den Fällungsplan für das Haushaltsjahr 2007 im einzelnen vor. Der Plan schließt mit insgesamt 515 Erntefestmeter ab. Die Summe der Einnahmen beläuft sich einschließlich der Jagdpachteinnahme auf 23.183,00 Euro.
Anschließend trägt der Forstbeamte den Wirtschaftsplan (über Forstkulturen, Bestandspflege, Forstschutz,  Wege- u. Wasserbauten, Vermessung, Forstgrundstücke, Forstbetriebsgebäude, Landespflege, Erholungseinrichtungen, vermischte Betriebsausgaben und soziale Leistungen für Waldarbeiter) im einzelnen vor. Der Wirtschaftsplan schließt insgesamt mit einem Betrag in Höhe von 22.406,00 Euro ab. Insgesamt wird im Forstwirtschaftsplan mit einem Überschuss von 777,00 Euro gerechnet.
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat den Fällungs- und Wirtschaftsplan in der vorgetragenen Form.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Prüfung der Jahresrechnung 2005 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO

Zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes übernimmt der 1. Ortsbeigeordnete Bernd Kaspar den Vorsitz.
Anschließend wird der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2005 entgegengenommen und beraten. Nach Abschluss der Beratung fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Nachdem die Jahresrechnung 2005 der Ortsgemeinde Schnorbach am 12.10.2006 durch den Gemeinderat nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft worden ist und sich Beanstandungen nicht ergeben haben, wird dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, soweit nach § 68 GemO die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, sowie dem Ortsbürgermeister Hans Schubach und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie vertretend tätig waren, nach § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung wird im Verwaltungshaushalt
auf eine bereinigte Soll-Einnahme von                                                    188.089,29 €
und eine bereinigte Soll-Ausgabe von                                                     188.089,29 €
und im Vermögenshaushalt
auf eine bereinigte Soll-Einnahme von                                                       33.210,00 €
und eine bereinigte Soll-Ausgabe von                                                         33.210,00 € 
festgesetzt.
Die im Laufe des Haushaltsjahres 2005 vorgekommenen Überschreitungen werden nachträglich gebilligt, soweit nicht bereits Zustimmung gemäß § 100 GemO vorlag.

Ortsbürgermeister Schubach hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Widmung von Gemeindestrassen

Der Gemeinderat beschließt die nachstehenden Verkehrsflächen gem. § 36 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
a) Im Wiesengrund               Flur 4, Parz.-Nr. 57/8, 56/6
b) Schulstraße                      Flur 4, Parz.-Nr. 58/4
c) Gartenstraße                    Flur 5, Parz.-Nr. 62, 63/2
d) Waldstraße                       Flur 7, Parz.-Nr. 57/2 tlw. auf einer Länge von 107 Meter
                                            Flur 5, Parz.-Nr. 60/12
e) Hauptstraße                      Flur 6, Parz.-Nr. 64
                                            Flur 5, Parz.-Nr. 61/6
                                            Flur 5, Parz.-Nr. 69/2
Die Ortsgemeinde Schnorbach als Träger der Straßenbaulast nach § 14 LStrG ist Eigentümer der vorgenannten Straßenparzellen.
Durch diesen Gemeinderatsbeschluss werden in der Gemarkung Schnorbach die vorgenannten Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 Sachstand Planungsarbeiten Neubaugebiet „Am Faller“

Ortsbürgermeister Schubach erteilt den Herren Dillig und Berg vom Ing.-Büro Dillig, Simmern, das Wort zur Darstellung ihrer Straßenplanung im Neubaugebiet.
Herr Dillig wie auch Ortsbürgermeister Schubach führen aus, dass zunächst vorgesehen war, das Oberflächenwasser über einen Regenwasserkanal abzuleiten. Nunmehr macht Herr Dillig den Vorschlag, aus Kostengründen das Oberflächenwasser evtl. über oberirdische an der Strasse entlang führende ca. 30 – 50 cm breite Entwässerungsrinnen abzuleiten wie es inzwischen in vielen anderen Baugebieten gehandhabt wird. Nach eingehender Diskussion stimmt der Gemeinderat  diesem Vorschlag zu.
Ferner soll vorgesehen werden, die nördlich der Planstrasse B gelegenen Grundstücke zur Planstrasse B hin zu entwässern und die hinter diesen Grundstücken vorgesehene Entwässerungsrinne entfallen zu lassen.
Das Oberflächenwasser der Grundstücke an der Planstrasse B soll über eine Strassenentwässerungsrinne der Planstrasse B über die Planstrasse A geführt werden und in westlicher Richtung in einen Regenwasserkanal münden und am Ende des Baugebietes in einem Entwässerungsgraben weitergeführt werden. Der westliche Entwässerungsgraben wird dadurch von 1,5 m auf 2,0 m verbreitert werden.
Für die Regenwasserrinne und die Strassenmulden schlägt Herr Dillig vor, einen grauen Granitstein als maßgebenden Stein zu verwenden.
Der in dem vorgelegten Entwurf vorgesehene Gehweg soll entfallen. Als seitliche Strasseneinfassung ist entweder ein Entwässerungsgraben oder ein Tiefbord vorgesehen. Anstelle des Tiefbords könnte alternativ ein zweireihiges Läuferband den Strassenabschluß bilden.
An der Einmündung Planstrasse A / B soll eine Grünfläche vorgesehen werden, ebenso in Höhe des Grundstücks Kunz. In der Planstrasse B sind wegen der Platzverhältnisse keine Grünflächen möglich.
Für die Leuchten der Strassenbeleuchtung soll das Ing.-Büro Dillig dem Gemeinderat noch einige Vorschläge unterbreiten.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Vorstellungen wird seitens des Ing.-Büros Dillig eine neue Strassenplanung mit entsprechenden alternativen Kostenberechnungen vorgenommen und diese in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat nochmals vorgestellt werden.

Mitteilungen und Anfragen

  1. Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat darüber, dass die für die Aufforstung vorgesehenen gemeindeeigenen Pachtflächen zum 31.10.2007 gekündigt wurden.

  2. Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über die vom Ing.-Büro Stadt-Land-plus (Hachenberg), Boppard, kürzlich eingegangene Schlussrechnung über die Honorarkosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Faller“. Die Schlussrechnung beläuft sich auf rd. 15.200,-- €.

  3. Nach Aussage von Ortsbürgermeister Schubach plant die Ortsgemeinde Altweidelbach ein Neubaugebiet. Seitens der Ortsgemeinde Schnorbach wurden hiergegen keine Bedenken geäußert.

  4. Ortsbürgermeister Schubach informiert den Gemeinderat über die Kosten der Reparatur der Brunnenpumpe im Bruch.

 

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