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Förderung von Energiesparmaßnahmen

Schnorbach, den 23. 10. 2016

Hier noch einmal der Hinweis auf die umfangreichen Fördermöglichkeiten. Zum einen ist die Energieberatung durch einen Energieberater oder durch die Verbraucherzentrale für den Bürger kostenlos. Der Eigenanteil von 20,- € wird von der Ortsgemeinde übernommen. Diese Energieberatung ist auch Voraussetzung für weitere Förderungen.

Die Anschaffung besonders energiesparender Elektrogeräte (Kühlschrank, Waschmaschine, Gefrierschrank/-truhe, Geschirrspüler, Trockner, Herd) wird mit 100,- € je Gerät und Haushalt gefördert, ebenso der Austausch der Heizungsumwälzpumpe. Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wird mit 200,- € gefördert.

Der Einbau bestimmter Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Dämmmaßnahmen, Austausch von Fenstern und Haustüren, Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind grundsätzlich bis zu 30 % der Anschaffungskosten, höchsten mit 2.500,- je Maßnahme förderfähig. Auch der Austausch von Nachtspeicheröfen ist förderfähig. Die Höchstförderung beträgt insgesamt je Haushalt 6.000 €. Die Förderrichtlinie und die Förderanträge können auf unserer Internetseite www.schnorbach.de heruntergeladen werden.

Oft amortisieren sich die Investitionen schon nach kurzer Zeit und schonen so zum einem natürlich die Umwelt und zum anderen auch den eigenen Geldbeutel. Auch bleibt die Wertschöpfung in der Region und schafft hier Arbeitsplätze und macht uns unabhängiger von teuren Importen von Erdöl und Erdgas aus unsicheren Regionen.

Zusätzlich zur Förderung durch die Gemeinde bestehen auch Förderung durch BAFA und KFW. In Einzelfällen bestehen hier Förderungen von über 6.000 € Für Fragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

 

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