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Freilaufende Hunde

Schnorbach, den 23. 10. 2016

Es wurden in der letzten Zeit immer wieder unangenehme Vorfälle durch freilaufende Hunde gemeldet. Das ging vom Häufchen im Vorgarten über jagen von Wildtieren bis zu Beißvorfällen. Der Gemeinde sind in solchen Fällen leider die Hände gebunden, es besteht  im Bereich der Verbandsgemeinde Rheinböllen keine Anleinpflicht.  Ich kann daher nur an die Vernunft der Halter appellieren und ihre Hunde zumindest innerorts anzuleinen und darauf zu achten wo die Tiere ihr Geschäft erledigen und notfalls dieses selbst zu entsorgen. Hunde die in der Vergangenheit bereits gebissen haben oder von ihrem Wesen nicht gerade gutartig sind, sollten generell angeleint sein.

Generell gilt, Probleme ansprechen, meist lassen sie sich im Guten bereinigen.

Auch besteht die Möglichkeit, falls jemand von einem Hund gebissen oder angefallen wurde, diesen Vorgang bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen. Diese muss dann tätig werden und den Sachverhalt prüfen.