Bilanz zum 31.12.2017 der Energiesparrichtlinie
Informationen zur Schnorbacher Energiesparrichtlinie
Unsere Energiesparrichtlinie ist seit dem 28.05.2015, also seit rd. 2,5 Jahren in Kraft. Es wurden in diesem Zeitraum 45 Energiechecks durch den Energieberater durchgeführt, bei 90 Wohnhäusern entspricht das einer hervorragenden Beratungsquote von rd. 50 %.
Die Gemeinde zahlte bisher eine Fördersumme von insgesamt 72.936 € an die Bürger für Energiesparmaßnahmen aus. Die Gesamtinvestitionen dieser Bürger betrugen 378.448 €.
Im Einzelnen wurden folgende Anschaffungen/Maßnahmen gefördert:
sog. Weiße Ware 34
Umwälzpumpen/Hydraulischer Abgleich 17
Fenster/Haustüren 85
Pelletheizungen 2
Wärmedämmung 4
Wärmepumpenheizung 2
Lüftungsanlage 1
Photovoltaikanlagen 9
Batteriespeicher 7
Der Gemeinderat hat eine Verlängerung der Förderrichtlinie bis zum 31.12.2018 beschlossen. Das bedeutet, dass energetische Maßnahmen auch im nächsten Jahr von der Gemeinde gefördert werden.
Im Haushalt 2018 wird deshalb ein Betrag von 30.000 € an Fördermitteln eingestellt.