Ausbau Ortsdurchfahrt

Schnorbach

Derzeit werden alle, vom Ausbau der Ortsdurchfahrt betroffenen Grundstückseigentümer, von der Kreisverwaltung angeschrieben.

Das hat folgenden Hintergrund:

Die Baumaßnahmen erfordern evtl. auch Anpassungen der anliegenden Grundstücke an das neue Straßenniveau. Hierüber erhält das Anschreiben der Kreisverwaltung Informationen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die dem Anschreiben beiliegenden Einverständniserklärungen möglichst zügig zurück zu senden. Sollten Fragen dazu sein, wenden sie sich bitte direkt an den Absender des Anschreibens.

Ohne die Einverständniserklärungen können die Grundstücke nicht angepasst werden. Die Kosten für diese Baumaßnahmen trägt die Gemeinde, bzw. der Kreis.

 

Einige Anlieger erhalten ebenfalls ein Anschreiben ob für den Ausbau der Ortsdurchfahrt und die Erneuerung der Bürgersteige die Ortsgemeinde, bzw. der Kreis noch Grundstücksflächen erwerben muss. Es handelt sich hierbei grds. nur um Kleinstflächen und diese Grundstücksflächen sind für einen sinnvollen Verlauf der Bürgersteige erforderlich. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden darüber überwiegend bereits persönlich informiert  und der geplante Ausbau wurde in einer Bürgerversammlung bereits vorgestellt. Die Pläne wurden danach, aufgrund der Anregung der Anlieger nochmals geringfügig angepasst. So wurde die geplante Straßenverengung zur Geschwindigkeitsreduzierung, aus Richtung Argenthal kommend, etwas verkleinert und die Geschwindigkeit im Oberdorf auf 30 Km/h verringert.