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Informationen zur Energiesparrichtlinie

Informationen zur Schnorbacher Energiesparrichtlinie

Unsere Energiesparrichtlinie ist seit dem 28.05.2015, also seit rd. 3 Jahren in Kraft. Es wurden in diesem Zeitraum 46 Energiechecks durch den Energieberater durchgeführt, bei 90 Wohnhäusern entspricht das einer hervorragenden Beratungsquote von rd. 50 %.

Die Gemeinde zahlte bisher eine Fördersumme von insgesamt 80.996 € an die Bürger für Energiesparmaßnahmen aus. Die Gesamtinvestitionen dieser Bürger betrugen 423.446 €. Insgesamt wurden Fördergelder an 41 Haushalte ausgezahlt.

Im Einzelnen wurden folgende Anschaffungen/Maßnahmen gefördert:

  1. etc. 42

Umwälzpumpen/Hydraulischer Abgleich 17

Fenster/Haustüren 95

Pelletheizungen 2

Wärmedämmung 4

Wärmepumpenheizung 2

Lüftungsanlage 1

Photovoltaikanlagen 11

Batteriespeicher 7

 

Im Haushalt 2018 wurde ein Betrag von 30.000 € an Fördermitteln eingestellt.

Die Förderrichtlinie hat noch eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Das bedeutet, energetische Maßnahmen und Anschaffungen die bis zu diesem Stichtag getätigt werden sind noch förderfähig. Wer also seine Heizung erneuern möchte, neue Fenster einbauen will oder eine Photovoltaikanlage oder Batteriespeicher anschaffen will, muss jetzt tätig werden.

 

Bild zur Meldung: Informationen zur Energiesparrichtlinie