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Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach

Schnorbach

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schnorbach hat am 28.05.2015 die neue Energiesparrichtlinie beschlossen.
Die Gültigkeit der Richtlinie wurde bis zum 31.12.2019 verlängert, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt können Sie bei durchgeführten energetischen Maßnahmen Förderanträge bei der Ortsgemeinde Schnorbach einreichen.

Grundvoraussetzung ist, dass Sie einen Energie-Check in ihrem Wohn- / Miethaus mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz durchgeführt haben. Die Anmeldung für einen Termin erfolgt unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/6075600 (Verbraucherzentrale Mainz). Die Kosten für den Energie-Check werden von der Ortsgemeinde Schnorbach übernommen.

In den Anlagen sind ist die Förderrichtlinie, das Antragsformular und eine Liste der förderfähigen Elektrogeräte beigefügt.  

 

Bild zur Meldung: Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach