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Erneuerbare Energien

Wer gegenwärtig von Rheinböllen kommend von der B 50 in Richtung Schnorbach schaut, kann in der Vorbeifahrt kaum die Windräder zählen, die das Auge beim Blick über die Hunsrücker Hochfläche wahrnimmt.

Waren es am Anfang des Windkraftbooms noch einzelne Anlagen, die das Landschaftsbild prägten und die ohne großen Proteste errichtete wurden, hat die Windkraftdiskussion im Rhein-Hunsrück-Kreis seit Ende 2003 durch übergeordnete Planungen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald erheblich zugenommen. Den wirtschaftlichen Interessen der Gemeinden - so werden je nach Standort für einen Zeitraum von 25 Jahren jährliche Zahlungen von mehreren zehntausend Euro je Windkraftanlage in Aussicht gestellt - stehen subjektive und objektive Ablehnungsgründe der Bevölkerung gegenüber In der Standortfrage haben die Ortsgemeinden die nicht leichte Aufgabe zwischen ihren wirtschaftlichen Interessen und den gelegentlich ablehnenden Wünschen der Bevölkerung abzuwägen.

In der Diskussion um die Fortschreibung des regionalen Raumordnungsplanes haben sich 2003/2004 der Rhein-Hunsrück-Kreis und die überwiegende Zahl der Verbandsgemeinden gegen die Ausweisung von Vorrangflächen durch die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald und damit gegen eine weitere „Verspargelung" und Verunstaltung der schönen Hunsrücker Landschaft durch Windparks ausgesprochen. Dieses Votum erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass die damals neu geplanten Windräder als 2-3 MW-Anlagen Nabenhöhen von über 110m und einen Rotordurchmesser von bis zu 90 m, also eine Gesamthöhe von 150 m haben sollten.

Neben den landschaftlichen und naturschutzbezogenen Belangen wurden speziell die zu geringen Abstandsflächen von 500 m zu Wohngebieten bemängelt. Hier wurden mindestens 1000 m Abstand gefordert.

Auch auf der Gemarkung Schnorbach war im Westen in Richtung Altweidelbach / Mutterschied eine Fläche von ca. 125 ha, davon ca. 62 ha im Gemeindewald, als Vorrangfläche für Windenergienutzung vorgesehen. Als die Planungen bekannt wurden, bildete sich in Schnorbach spontan eine Bürgerinitiative gegen Windkraft.

Fast 75% der Einwohner sprachen sich in einer Umfrage gegen die Ausweisung dieser Vorrangfläche aus. In einer Informationsveranstaltung am 4. April 2004 im vollbesetzten Gemeindehaus überwogen die Stimmen gegen die Ausweisung einer Vorrangfläche Dem Bürgerwunsch hat der Gemeinderat Rechnung getragen und in einer Stellungnahme an die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald der Ausweisung der Vorrangfläche nicht zugestimmt.

Der Windplan der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald war letztendlich politisch nicht durchsetzbar und wurde nicht in Kraft gesetzt. Damit kamen die Kommunen in Zugzwang, ihre Flächennutzungspläne fortzuschreiben um Planungssicherheit und Baurecht für Windkraft- und Photovoltaikanlagen zu schaffen. Am 27.05.2009 fasste der Verbandsgemeinderat Rheinböllen daraufhin den Beschluss, für ihr Gebiet einen Flächennutzungsplan „Erneuerbare Energien" aufzustellen.

 

Die Ortsgemeinde Schnorbach beantragte zu prüfen, ob eine gemeindeeigene Ackerfläche von ca. 10 ha in Flur 12 als Standort für eine großflächige Photovoltaikanlage geeignet wäre. Nachdem die Prüfung für die Fläche in Schnorbach ein positives Ergebnis brachte, wurden in 2  Bürgerversammlungen am 10.09.2009 und 08.10.2009 die Bürger über den Stand der Planungen informiert.

In einer Bürgerbefragung am 25.10.2009 sprachen sich 66% der Bürger für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage aus. Mit 43.600 Solarmodulen sollten jährlich 3.000.000 KWh Strom erzeugt werden, was etwa dem Verbrauch von 750 Haushalten entspricht. Am 23.11.2009 erfolgte die Beschlussfassung im Gemeinderat zur Aufnahme der Fläche in den Flächennutzungsplan. Um die im Energieeinspeisegesetz vorgesehene jährliche Absenkung der Einspeisevergütung abzumindern, sollte die Anlage deshalb noch 2010 in Betrieb genommen werden. Überraschend beschloss die Bundesregierung jedoch im April 2010 im Rahmen der Überprüfung und Neufestsetzung der Einspeisevergütungssätze, Ackerflächen grundsätzlich aus der Förderung herauszunehmen. Damit war ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage nicht mehr möglich und die weiteren Planungen wurden eingestellt.

 

Durch die lukrativen Einspeisevergütungen für den durch Photovoltaik erzeugten Strom, für 2009 errichtete Anlagen wurden beispielsweise 43,01 ct/KWh gezahlt, sind in den letzten Jahren bundesweit tausende von Anlagen auf privaten und öffentlichen Dachflächen neu entstanden. Sie sind mittlerweile ein gewohntes Bild, wenn man durch die Dörfer und Städte fährt.

Auch der Hunsrück hat sich diesem Trend nicht verschlossen. In Schnorbach wurden seit 2006 neun Anlagen installiert. Die erste Anlage wurde im Mai 2006 mit 5,9 KWp installierter Leistung fertiggestellt, 2007 eine weitere Anlage mit 24,6 KWp, 2009 mit 8,3 KWp installiert. Die mittlerweile 9 Anlagen haben eine Leistung von 113,14 KWp. Damit werden ca. 100.000 KWh Strom pro Jahr auf den Dachflächen erzeugt. jährliche Der Stromverbrauch auf dem Gemeindegebiet beträgt ca. 600.000 Kwh. Durch die neun Photovoltaikanlagen werden somit bilanziell ca. 17% des jährlichen Stromverbrauchs der Ortsgemeinde regenerativ erzeugt.

 

Übersicht der installierten Leistung und der Einspeisemengen der Solaranlagen in Schnorbach (Quelle : RWE)

Leistung und Einspeisung der Solaranlagen in Schnorbach

 

Neuere Entwicklung der Windkraftanlagen in Schnorbach

Neben dem weiteren Neubau von Windrädern zielen neuere Entwicklungen bei den Windrädern  daraufhin ab, bestehenden Anlagen durch weniger, dafür aber größere und leistungsfähigere Anlagen zu ersetzen (Repowering).

So sollten 7 ältere Anlagen des Windparks Altweidelbach aus der 1 MW-Klasse , deren Stellfläche unmittelbar an die Gemarkungsgrenze Schnorbach angrenzt, durch neue und größere Anlagen ersetzt werden. Die Ortsgemeinde Schnorbach hat deshalb in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Rheinböllen prüfen lassen, ob die vorhandene Potenzialfläche von ca. 57 ha als Standort für Windkraftanlagen geeigent wäre. Diese Prüfung ergab, das auf einer angrenzende gemeindeeigene Waldfläche von 14 ha als Konzentrationsfläche, mit einer Abstandsfläche von mindestens 1.000m zur Wohnbebauung, der Bau von Windenergieanlagen möglich wäre. Daraufhin hat die Ortsgemeinde diese Fläche als Konzentrationsfläche in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinböllen  aufnehmen lassen. Der Plan wurde am 01.03.2011 vom Verbandsgemeinderat beschlossen.
In einer Bürgerbefragung am 27.3.2011 haben sich 70 % der Bürger für die Aufstellung von Windkraftanlagen ausgesprochen. Damit waren die Weichen gestellt, dass dort in einigen Jahren umweltfreundlicher Strom erzeugt werden kann.
Die vorliegenden Angebote von 7 Windkraftbetreibern wurden nun geprüft und bereits am 16.06.2011 wurde im Gemeinderat der Beschluß gefasst, die Fa. ABO-Wind, Wiesbaden mit der Umsetzung des Projektes zu beauftragen. 
Ursprüngliche Planungen sahen vor, das Projekt verbandsgemeindeübergreifend mit den Ortsgemeinden Altweidelbach und Wahlbach umzusetzen. Doch leider entschied sich die Ortsgemeinde Altweidelbach für einen anderen Realisierer. So wurde das Projekt als Windpark Schnorbach / Wahlbach  in enger und freundlicher  Zusammenarbeit zwischen diesen beiden  Gemeinden auf den Weg gebracht. Insgesamt sah die Planung den Bau von 7 Windkraftanlagen  (4 WEA von Wahlbach und 3 WEA von Schnorbach) vor.

Von der Fa. ABO-Wind wurden die naturschutzkundlichen Untersuchungen eingeleitet. Parallel dazu handelten die beiden Ortsgemeinden die Vertragskonditionen aus. Der Nutzungsvertrag wurde dann am 11.04.2012 in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte von Schnorbach und Wahlbach beschlossen und unterzeichnet

     (v.l.) Ortsbgm.Schubach, Bgm. Imig, Herr Heinemann, Fa. ABO-Wind, Herr Gasser, Ortsbgm.Engelmann

 

Bei den naturschutzkundlichen Untersuchungen wurde ein Rotmilanhorst in der Nähe der geplanten 3 WEA von Schnorbach festgestellt, die eine Genehmigung vorerst nicht möglich machten. Von März bis September 2013 mussten deshalb neue Untersuchungen, speziell über das Flugverhalten des Rotmilans erstellt werden. Auf dieser Basis erstellte der Projektrealisierer in enger Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung ein landespflegerisches Konzept, welches die Rotmilan-Problematik entschärfte. Eine der drei geplanten Windkraftanlage konnte dadurch nicht realisiert werden. Ebenfalls nicht realisiert werden konnte wegen der gleichen Problematik eine Windenergieanlage der Ortsgemeinde Wahlbach. So konnten von den geplanten 7 WEA nur 5 WEA der 3 MW-Klasse der Fa. REpower gebaut werden

Im Februar 2014 wurde die Genehmigung durch die Kreisverwaltung erteilt und bereits einige Tage später begannen die Rodungsarbeiten. Im April/Mai 2014 wurden die Kranstellflächen und der Wegebau ausgeführt. Anfang Juni ist geplant, die Fundamente für die beiden verbliebenen WEA herzustellen.

 

Die Nutzung von Windkraft in Schnorbach ist indes nicht neu.

Für die Wasserversorgung der Gemeinden Schnorbach-Wahlbach wurde im Jahre 1912 der Bau des Windrades in Auftrag gegeben, um das Trinkwasser zum Wasserbassin auf eine Anhöhe am Ortsrand zu befördern. Das Windrad stand relativ tief gelegen in der Talmulde beim Ort. Deshalb mußte der viermastige Turm auf 28 Meter Höhe gebaut werden. Das Gesamtbauwerk erreichte eine Höhe von 32 Metern, das Rad hatte einen Durchmesser von 8 Metern. Um an windschwachen Tagen ebenfalls Leistung zu erhalten, wurde das Rad mit einem Benzinmotor gekoppelt, der 1921 nach dem Anschluss der Gemeinde an das Stromnetz, durch einen Strommotor ersetzt wurde. 1973 wurde das Windrad wegen Baufälligkeit abgerissen.

 

Das alte Schnorbacher Windrad erhält auf dieses Weise gewissermaßen einen modernen Nachruhm.
Wir haben also zu registrieren, dass Windräder im Hunsrück - wenngleich nicht in der heutigen Anzahl - keine ungewohnte Technik darstellen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Presseartikel aus dem Jahre 1953, der auch nach 60 Jahren vom Grundgedanken zur geplanten Energiewende, nichts an Aktualität eingebüßt hat. Darin wird darauf verwiesen, daß es „neuerdings sehr ernsthafte Betrachtungen" darüber gebe, elektrischen Strom aus solchen Windflügeln zu gewinnen, wobei diese in Form von Propellern gedacht sind, besonders im weiten Flachland, wo viel Wind herrscht, glaubt man an die Rentabilität solcher Anlagen, welche die Windkraft in elektrischen Strom umwandeln und diesen auch entsprechend aufspeichern, damit zu jeder Zeit eine ausreichende Versorgung mit elektrischem Strom, möglich wäre. Aber schon die kleinste Anlage dieser Art, die lediglich einige Familien mit elektrischem Strom versorgen würde, kostet 50.000 Mark."

 

 

 

Entwicklung der Photovoltaik in Schnorbach        
              Ziel
  2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anzahl der Anlagen 9 11 16 20 24 30 35
inst. Leistung [kW] 113 132,92 171,02 210 277 331 380
Einspeisung [kWh] 109.908,00 107.875,00 118.169,00 147.104,00 219.617  ? 325.000
Installierte Leistung in Watt /Einwohner Schnorbach 461 546 698 846 1140 1324 1520
Installierte Leistung in Watt / Einwohner RLP 465 472 496 515 539 ? ?

Installierte Leistung in Watt  /Einwohner Deutschland

 

467 477 493 511 546 ? ?