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Verkeimung im Trinkwasser - Stand 22.07.2015

Verbandsgemeinde Rheinböllen, den 22. 07. 2015

Das aktuell vom Gesundheitsamt des Rhein-Hunsrück-Kreises angeordnete Abkochgebot gilt weiterhin für die Trinkwasserversorgung in den Gemeinden Argenthal, Benzweiler, Ellern, Kisselbach Liebshausen, Mörschbach, Schnorbach, Steinbach sowie in dem Ortsteil Kleinweidelbach und sollte beachtetet werden. Die hier nicht aufgeführten Gemeinden auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Rheinböllen sind ausdrücklich nicht von der Verkeimung betroffen.

Die Verbandsgemeindewerke Rheinböllen setzen Ihre eingeleiteten Maßnahmen intensiv durch spülen und desinfizieren der Trinkwasserversorgungsanlagen fort.

Die nächsten Wasserproben werden am morgigen Donnerstag und am Freitag gezogen. Ergebnisse dieser Proben werden voraussichtlich Anfang nächster Woche vorliegen.

Durch die Maßnahmen kann es zu Trübungen im Trinkwasser und zu einer Wahrnehmung von Chlorgeruch kommen. Die betroffenen Haushalte werden informiert, wenn das Abkochgebot wieder aufgehoben wird.