Verlängerung der "Schnorbacher Energiesparrichtlinie"
In der Sitzung vom 13.11.2019 hat der Gemeinderat die Verlängerung der Förderrichtlinie bis zum 31.12.2020 beschlossen. Da auch die Bundesregierung zahlreiche Gesetze zur Förderung energetischer Maßnahmen beschlossen hat, die leider nicht immer mit unserer Förderrichtlinie kompatibel sind, sollte man sich vor Antragstellung für die Förderung Dämmmaßnahmen sowie Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen erkundigen ob die staatliche Förderung nicht günstiger ist. Die Gemeindeförderung für die Anschaffung von Haushaltsgeräten sowie von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern kann grds. zusätzlich zu anderen Förderprogrammen gewährt werden.
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